Regelwerk des Squash-Weltverbandes



Inhaltsverzeichnis

1. Das Spiel
2. Die Zählweise
3. Punkte
4. Der Aufschlag
5. Der Ballwechsel
6. Gültiger Rückschlag
7. Verzögerungsfreies Spiel
8. Gewonnene Ballwechsel
9. Treffen des Gegners mit dem Ball
10. Weitere Schlagversuche
11. Einsprüche
12. Behinderung
13. Gewährung von Lets
14. Der Ball
15. Einspielen
16. Verletzungen
17. Verhalten auf dem Court
18. Spielkontrolle
19. Aufgaben des Punktrichters
20. Aufgaben des Schiedsrichters

Anhänge zu den Squash-Spielregeln des Weltverbandes

1. Offizielle Richtlinien zur Regelinterpretation für Spieler und Schiedsrichter
2.1 Definitionen (Einzel)
2.1.1 Definitionen (Doppel)
2.2 Punktrichterrufe (Einzel)
2.2.1 Punktrichterrufe (Doppel)
2.3 Rufe des Schiedsrichters
3. Experimentelle Schiedsrichter-Systeme
4. Punkt-pro-Ballwechsel-Zählweise
5. Experimentelle Regeln
6. Beschreibung und Maße eines Courts (für Einzel)
6.1 Beschreibung und Maße eines Courts (für Doppel)
7. Normen für einen Standard Squashball mit gelbem Punkt
8. Normen eines Squash-Schlägers
9. Spielerkleidung
10. Augenschutz
11. Richtlinien für nationale Verbände, deren Mitgliedsorganisationen und für Turnierveranstalter

Internationale SQUASH-SPIELREGELN für das DOPPEL

1. Das Spiel
2. Die Zählweise
3. Punkte
4. Der Aufschlag
5. Der Ballwechsel
6. Gültiger Rückschlag
7. Let
8. Gewonnene Ballwechsel
9. Treffen des Gegners mit dem Ball
10. Weitere Schlagversuche
11. Einsprüche
12. Behinderung
13. Gewährung von Lets
14. Der Ball
15. Einspielen
16. Verzögerungsfreies Spiel
17. Verhalten auf dem Court
18. Spielaufsicht
19. Aufgaben des Punktrichters
20. Aufgaben des Schiedsrichters

Überlegungsweg für Schiedsrichter




Internationale SQUASH-SPIELREGELN für das EINZEL

Beachten Sie:
Der Gebrauch des Wortes muß in den Regeln zeigt einen Zwang an und das Fehlen jeglicher Alternative. Das Wort soll bedeutet einen geforderten Handlungsablauf, bei dem -im Falle des Ausbleibens- entsprechende Maßnahmen erwogen werden sollten. Das Wort kann läßt die Wahl offen zwischen der Durchsetzung einer Handlungsfolge oder auf deren Verzicht.



1. DAS SPIEL

Squash wird von zwei Spielern mit Schlägern, Bällen und auf Spielfeldern (Courts) gespielt, die den von der World Squash Federation (WSF) festgelegten Normen entsprechen.

Anmerkung
Überall, wo in diesen Regeln die Begriffe Spieler oder Schiedsrichter Verwendung finden, ist sowohl die männliche als auch die weibliche Form gemeint.


2. DIE ZÄHLWEISE

Der Veranstalter eines Turniers legt fest, ob ein Spiel über zwei oder drei Gewinnsätze gespielt wird. Jeder Satz wird bis neun (Punkte) gespielt und von dem Spieler gewonnen, der als erster neun Punkte erreicht. Ausnahme: Beim Stand von 8:8 (in jedem Satz), muß der Rückschläger vor dem kommenden Aufschlag bestimmen, ob der Satz bis neun (keine Verlängerung) oder bis zehn Punkte (verlängert bis zehn) fortgesetzt werden soll. Im letzteren Fall gewinnt der Spieler den Satz, der als erster zwei weitere Punkte erzielt. Der Rückschläger muß seine Entscheidung in jedem Fall dem Punktrichter, dem Schiedsrichter und seinem Gegner deutlich anzeigen.

Bevor der nächste Aufschlag ausgeführt wird, muß der Punktrichter entweder keine Verlängerung oder verlängert bis zehn ansagen.
Der Punktrichter muß Satzball rufen, um anzuzeigen, daß der Aufschläger nur noch einen Punkt benötigt, um den laufenden Satz zu gewinnen oder Spielball, um anzuzeigen, daß er nur noch einen Punkt benötigt, um das Spiel zu gewinnen.


3. PUNKTE

Punkte können nur vom Aufschläger erzielt werden. Wenn dieser den Ballwechsel gewinnt, erhält er einen Punkt; wenn der Rückschläger den Ballwechsel gewinnt, bekommt er das Aufschlagrecht.


4. DER AUFSCHLAG

4.1

Das erste Aufschlagrecht wird vor Spielbeginn durch Drehen des Schlägers ermittelt. Danach behält der Aufschläger das Aufschlagrecht solange, bis er einen Ballwechsel verliert, woraufhin sein Gegner zum Aufschläger wird. Dieses Vorgehen wird bis zum Ende des Spieles beibehalten. Zu Beginn des zweiten und jeden folgenden Satzes schlägt der Gewinner des vorangegangenen Satzes zuerst auf.

4.2

Jeweils am Anfang eines Satzes und nach jedem Aufschlagwechsel kann der Aufschläger entscheiden, von welcher Seite er zuerst aufschlagen will. Danach schlägt er abwechselnd von jeder Seite auf, solange er Aufschläger bleibt. Wird jedoch ein Ballwechsel wegen einer Let - Entscheidung wiederholt, muß er nochmals von der gleichen Seite aufschlagen.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter
Falls der Aufschläger von der falschen Seite aufschlagen will oder einer der Spieler unsicher wirkt, welche Aufschlagseite die richtige ist, muß der Punktrichter die richtige Seite anzeigen. Macht der Punktrichter dabei einen Fehler oder entsteht darüber eine Meinungsverschiedenheit, dann entscheidet der Schiedsrichter.

4.3

Beim Aufschlag muß der Spieler mit der Hand oder dem Schläger den Ball fallenlassen oder in die Luft werfen, bevor er ihn schlägt. Sollte ein Spieler, nachdem er den Ball fallengelassen oder hochgeworfen hat, keinen Versuch unternehmen, ihn zu schlagen, darf er den Aufschlagversuch wiederholen.

4.4

Ein Aufschlag ist gültig, wenn dabei kein Aufschlagfehler gemacht wird. Der Aufschläger verliert sein Aufschlagrecht und den Ballwechsel, wenn:

4.4.1

der Ball, nachdem er fallengelassen oder hochgeworfen wurde und bevor er geschlagen wird, eine Wand, den Fußboden, die Decke oder andere Courteinrichtungen berührt. - Punktrichterruf: Fehler.

4.4.2

es dem Aufschläger im Augenblick, in dem er den Ball schlägt, nicht gelingt, mit mindestens einem Teil seines Fußes innerhalb des Aufschlagviertels Bodenkontakt zu halten, ohne dabei mit diesem Teil die Begrenzungslinie zu berühren (vorausgesetzt, die Linie wird nicht berührt, darf der andere Teil des Fußes über die Linie hinausragen.). - Punktrichterruf: Fußfehler.

4.4.3

er einen oder mehr Versuche unternimmt, den Ball zu schlagen, ihm dies aber mißlingt. - Punktrichterruf: Ungültig.

4.4.4

der Ball nicht gültig geschlagen wird. - Punktrichterruf: Ungültig.

4.4.5

der Ball ins Aus geht. - Punktrichterruf: Aus.

4.4.6

der Ball irgendeine andere Courtwand trifft, bevor er die Stirnwand erreicht. - Punktrichterruf: Fehler.

4.4.7

der Ball auf den Boden oder auf oder unterhalb der Aufschlaglinie auftrifft. - Punktrichterruf: Fehler, wenn der Ball oberhalb der Tin-Leiste trifft, und Tief, wenn der Ball den Boden oder auf die Tin-Leiste oder das Tin trifft.

4.4.8

der Ball beim ersten Bodenkontakt - es sei denn, der Gegner nimmt den Ball als Volley - auf oder außerhalb der Quer- oder Mittellinie des gegnerischen Platzviertels aufspringt. - Punktrichterruf: Fehler.

4.5

Der Aufschläger darf erst aufschlagen, nachdem der Punktrichter den Spielstand vollständig angesagt hat.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter
Der Punktrichter darf nicht durch seine Ansage des Spielstandes das Spiel verzögern. Sollte jedoch der Aufschläger aufschlagen bzw. es versuchen wollen, bevor der Spielstand vollständig angesagt worden ist, muß der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und den Aufschläger ermahnen, solange zu warten, bis der Spielstand genannt worden ist.


5. DER BALLWECHSEL

Nach einem gültigen Aufschlag wird der Ball von beiden Spielern solange abwechselnd gespielt, bis entweder : einer einen ungültigen Schlag macht, sich der Ball (Regeln entsprechend) nicht mehr im Spiel befindet, ein Spieler einen Einspruch einlegt, oder bis das Spiel durch Rufe des Punkt- oder Schiedsrichters unterbrochen wird.


6. GÜLTIGER RÜCKSCHLAG

6.1

Ein Rückschlag ist gültig, wenn der Ball, bevor er den Boden mehr als einmal berührt hat, vom Rückschläger direkt oder über Seitenwand/-wände und/oder Rückwand an die Stirnwand oberhalb der Tin-Leiste gespielt wird, ohne dabei vorher den Boden, ein Körperteil oder Kleidungsstück des Spielers, noch den Schläger, Körper oder die Kleidung des Gegners zu berühren, und wenn der Ball nicht ins Aus geschlagen wird.

6.2

Ein Rückschlag ist nicht gültig, wenn der Ball vor oder nach Auftreffen auf die Stirnwand und bevor er auf den Boden aufspringt, das Brett (Tin) trifft, oder wenn der Schläger zum Zeitpunkt des Ballkontakts nicht in der Hand des Spielers ist.


7. VERZÖGERUNGSFREIES SPIEL

Nach dem ersten Aufschlag muß grundsätzlich ohne Verzögerung gespielt werden, wobei nachstehende Bedingungen zu beachten sind:

7.1

Zu jeder Zeit kann das Spiel aufgrund schlechter Lichtverhältnisse oder anderer, von den Spielern nicht verursachter Umstände, für eine vom Schiedsrichter zu bestimmende Dauer unterbrochen werden. Der Spielstand wird beibehalten.

Wenn der unbespielbare Zustand des Courts unverändert bleibt und ein anderer Court verfügbar ist, kann das Spiel in gegenseitigem Einverständnis der Spieler oder auf Anordnung des Schiedsrichters auf diesen verlegt werden.

Falls das Spiel bis zum nächsten Tag unterbrochen wird, bleibt der Spielstand bestehen, außer beide Spieler vereinbaren, mit dem Spiel dann nochmals von vorne zu beginnen.

7.2

Nach der Einspielzeit und vor Beginn des ersten Satzes, sowie zwischen allen Sätzen muß jeweils eine neunzig Sekunden dauernde Pause erlaubt werden. Die Spieler können während dieser Pause den Court verlassen, müssen jedoch vor Ablauf der 90 Sekunden wieder spielbereit sein.

Im Einvernehmen der Spieler kann das Spiel vor Ablauf der neunzig Sekunden begonnen oder wiederaufgenommen werden.

7.3 siehe auch R 1

Kann ein Spieler den Schiedsrichter überzeugen, daß ein Wechsel der Ausrüstung, Kleidung oder des Schuhwerks notwendig ist, darf er den Court verlassen. Er ist aber verpflichtet, den Wechsel so schnell wie möglich vorzunehmen. Es muß ihm dafür eine Zeitspanne von maximal neunzig Sekunden eingeräumt werden.

7.4

Fünfzehn Sekunden vor Ablauf einer genehmigten, neunzigsekündigen Unterbrechung muß der Schiedsrichter 15 Sekunden rufen, um den Spielern anzuzeigen, daß sie sich bereitmachen müssen, das Spiel wieder aufzunehmen. Am Ende dieses Zeitraums muß der Schiedsrichter Zeit rufen. Die Rufe sollten mit lauter Stimme erfolgen.
Es ist Sache der Spieler, sich nur dort aufzuhalten, wo sie die Rufe 15 Sekunden und Zeit hören können.

Anmerkungen für Schiedsrichter

A Sollte ein Spieler beim Ruf Zeit nicht spielbereit sein, muß der Schiedsrichter Maßnahmen der Regel 17 (Fehlverhalten) anwenden.

B Sollten beide Spieler beim Ruf Zeit nicht spielbereit sein, muß der Schiedsrichter die Maßnahmen der Regel 17 für beide Spieler anwenden.

7.5 siehe auch R 2

Wird ein Spieler durch Übelkeit, Unwohlsein oder sonstige Indisposition behindert, hat er die Wahl, das Spiel ohne Verzögerung weiterzuführen bzw. wiederaufzunehmen, oder den laufenden Satz abzugeben, oder das Match aufzugeben. Wenn er den Satz abgibt, behält der Spieler alle bis dahin gewonnenen Punkte, muß dann jedoch nach der 90-Sekunden Satzpause entweder unverzüglich weiterspielen oder aber das Match aufgeben.

Wenn jedoch eine sichtbare Blutung mit dem Unwohlsein oder der Indisposition einhergeht, ist eine Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Spiels nicht gestattet. Der Spieler muß den Court verlassen, ist aber zu diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet, den laufenden Satz abzugeben. Sollte er später weiterspielen wollen, muß der Schiedsrichter die Situation wie bei einer 'selbst zugezogeneVerletzung' handhaben und die Maßgaben der Regel 16.2 müssen Anwendung finden.

7.6

Zieht sich ein Spieler eine Verletzung zu, muß der Schiedsrichter die Vorgaben der Regel 16 (Verletzungen) anwenden.

7.7 siehe auch R 3

Der Schiedsrichter muß die Vorkehrungen der Regel 17 (Fehlverhalten) gegen einen Spieler anwenden, der seiner Meinung nach das Spiel unnötig verzögert. Solche Verzögerungen können sein:

7.7.1

Übertrieben langsame Vorbereitung des Aufschlags oder zur Annahme des Aufschlags.

7.7.2

In die Länge gezogene Diskussion mit dem Schiedsrichter.

7.7.3

Verspätetes Zurückkehren auf den Court, nachdem der gemäß Regeln 7.2, 7.3 oder 15.1 verlassen wurde.

7.8 siehe auch R 4

Wenn ein anderer Gegenstand als der Schläger während eines Ballwechsels auf den Courtboden fällt, gilt folgendes:

7.8.1

Sobald der Schiedsrichter einen gefallenen Gegenstand wahrnimmt, muß er das Spiel sofort unterbrechen.

7.8.2

Sieht ein Spieler einen gefallenen Gegenstand, kann er den Ballwechsel unterbrechen und ein Let fordern.

7.8.3

Wenn der Gegenstand einem Spieler herunterfällt, muß für ihn der Ballwechsel als verloren gewertet werden, es sei denn Regel 7.8.5 träfe zu oder die Ursache war ein Zusammenstoß mit dem Gegner. Im letzteren Fall muß ein Let gewährt werden, außer im Falle eines Einspruchs wegen Behinderung; dann muß der Schiedsrichter die Vorschriften der Regel 12 zur Geltung bringen.

7.8.4

Wenn der Gegenstand von woanders fällt (nicht von einem Spieler), muß ein Let gegeben werden, es sei denn Regel 7.8.5 käme zur Anwendung.

7.8.5

Wenn ein Spieler in dem Moment, in dem das Objekt zu Boden fällt, bereits einen eindeutig gewinnbringenden Schlag gemacht hat, dann muß ihm der Ballwechsel zugesprochen werden.

7.9

Wenn ein Spieler den Schläger verliert, muß der Schiedsrichter den Ballwechsel weiterlaufen lassen, außer es käme Regel 12 (Behinderung), 13.1.1, 13.1.3 (Ablenkung) oder 17 (Fehlverhalten) zur Anwendung.


8. GEWONNENE BALLWECHSEL

Ein Spieler gewinnt einen Ballwechsel:

8.1

gemäß Regel 4.4 (Aufschlagfehler), wenn er der Rückschläger ist.

8.2

wenn es dem Gegner nicht gelingt, einen gültigen Rückschlag auszuführen, es sei denn, es wird ein Let gewährt oder der Ballwechsel dem Gegner zugesprochen.

8.3 siehe auch R 5

wenn der Gegner selber, seine Kleidung oder Ausrüstung vom Ball getroffen wird ohne daß eine Behinderung vorlag, außer die Regeln 9 und 10 (Seitenwand, Drehen, weiterer Schlagversuch) sehen etwas anderes vor. Bei Behinderung gilt Regel 12. In allen Fällen muß der Schiedsrichter entsprechend entscheiden.

8.4

wenn ihm der Schiedsrichter, den Regeln entsprechend, den Ballwechsel zuspricht (Ball an ..).


9. TREFFEN DES GEGNERS MIT DEM BALL

Wenn der Ball, bevor er die Stirnwand erreicht hat, den Gegner, dessen Kleidung oder Ausrüstung trifft, muß der Ballwechsel unterbrochen werden und:

9.1

dem Spieler der Ballwechsel zugesprochen werden, wenn der Ball in gültiger Weise die Stirnwand erreicht hätte, ohne vorher eine andere Wand zu berühren, und sofern nicht Regel 9.2 in Frage kommt.

9.2 siehe auch R 6

in jedem Fall ein Let gewährt werden, sofern der Ball die Stirnwand in gültiger Weise erreicht hätte, aber der Spieler entweder mit einer Körperdrehung dem Ball gefolgt ist oder ihn hinter sich vorbeigelassen hat, um dann in beiden Fällen den Ball auf der rechten Seite zu schlagen, nachdem er ihn auf der linken passieren ließ (oder umgekehrt).

Anmerkung für Schiedsrichter

Wenn der Spieler, nachdem er sich gedreht oder den Ball hinter sich vorbeigelassen hat, den Ballwechsel unterbricht, weil er zu Recht befürchtet, den Gegner zu treffen, kann er ein Let fordern. Der Schiedsrichter darf ein Let nicht verweigern, sofern seiner Meinung nach die Möglichkeit bestand, daß der Gegner getroffen worden wäre, und wenn der Spieler einen gültigen Schlag hätte ausführen können.

9.3

ein Let gewährt werden, wenn der Ball eine andere Wand berührt hat oder berührt hätte und der Schlag gültig gewesen wäre. Dies gilt nicht, wenn nach Ansicht des Schiedsrichters ein gewinnbringender Schlag verhindert wurde. Dann muß dem Spieler der Ballwechsel zugesprochen werden.

Anmerkung für Schiedsrichter

Die 'Ball an'-Entscheidungen der Regel 9 können nicht nach Situationen wie Drehen, Ball hinter sich passieren lassen oder weiterer Schlagversuch zugesprochen werden.

9.4

der Spieler verliert den Ballwechsel, wenn sein Schlag nicht gültig gewesen wäre.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter

Wenn der Gegner, wie in Regel 9 beschrieben, vom Ball getroffen wird, muß der Schiedsrichter die Flugbahn des Balles beurteilen und die entsprechende Entscheidung treffen.


10. WEITERE SCHLAGVERSUCHE

Wenn der Spieler einen Schlag ausführt und den Ball verfehlt, kann er weitere Schlagversuche unternehmen. Wenn der Ball, nachdem er verfehlt wurde, den Gegner oder dessen Kleidung oder Ausrüstung berührt, so muß durch den Schiedsrichter:

10.1

ein Let gewährt werden, wenn der Spieler sonst noch einen gültigen Schlag hätte ausführen können.

10.2

dem Gegner der Ballwechsel zugesprochen werden, sofern der Spieler keinen gültigen Schlag mehr hätte ausführen können.

Wenn ein weiterer Schlagversuch erfolgreich ist, aber dieser ansonsten gültige Rückschlag die Stirnwand nicht erreichen kann, weil der Ball den Gegner, dessen Kleidung oder Ausrüstung trifft, muß auf jeden Fall ein Let gewährt werden. Wenn ein weiterer Schlagversuch keinen gültigen Schlag ergeben hätte, verliert der Spieler den Ballwechsel.


11. EINSPRÜCHE

Der Verlierer eines Ballwechsels kann gegen jede Entscheidung des Punktrichters hinsichtlich dieses Ballwechsels Einspruch erheben.

Einsprüche gemäß Regel 11 sind mit den Worten Let bitte beim Schiedsrichter einzulegen. Das Spiel muß dann bis zur Entscheidung des Schiedsrichters unterbrochen werden.

Falls ein Einspruch gemäß Regel 11 abgelehnt wird, bleibt die Entscheidung des Punktrichters bestehen. Falls der Schiedsrichter sich nicht sicher ist, muß er ein Let gewähren, mit Ausnahme der in den Anmerkungen für Schiedsrichter zu Regel 11.2.1 und der Anmerkungen für Schiedsrichter Absatz C und D zu Regel 11.2.2 vorgesehenen Fällen.

Erlaubte Einsprüche oder das Einschreiten des Schiedsrichters gemäß Regel 20.4 werden nachstehend für jede einzelne Situation gesondert behandelt.

Anmerkung für Schiedsrichter
Eine andeutende Geste ist keine anerkannte Form des Einspruchs.

11.1

Einsprüche beim Aufschlag

11.1.1

Gegen die Rufe des Punktrichters Fehler, Fußfehler, Ungültig, Tief oder Aus beim Aufschlag kann der Aufschläger Einspruch erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß ein Let gespielt werden.

11.1.2

Wenn der Punktrichter beim Aufschlag versäumt, Fehler, Fußfehler, Ungültig, Tief oder Aus zu rufen, kann der Rückschläger Einspruch erheben. Dies kann er sofort nach dem Aufschlag oder nach beendetem Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat, den Ball zu schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Aufschlag fehlerhaft war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel dem Rückschläger zusprechen.

11.2

Einsprüche in anderen Spielsituationen

11.2.1

Gegen die Rufe des Punktrichters Doppelt, Tief oder Aus nach einem Rückschlag kann der Rückschläger Einspruch erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß der Schiedsrichter ein Let gewähren. Dies gilt nicht, wenn nach Ansicht des Schiedsrichters:
-Der Ruf des Punktrichters den gewinnbringenden Schlag dieses Spielers unterbrochen hat. In diesem Fall muß der Schiedsrichter den Ballwechsel dem Spieler zusprechen.
-der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden Schlag des Gegners unterbrochen oder verhindert hat. In diesem Fall muß der Ballwechsel dem Gegner zugesprochen werden.

Anmerkung für Schiedsrichter
Im letzteren Fall muß dem Gegner auch dann der Ballwechsel zugesprochen werden, wenn der Schiedsrichter unsicher ist, ob der Ruf des Punktrichters richtig war.

11.2.2

Wenn der Punktrichter nach dem Rückschlag eines Spielers versäumt, Doppelt, Tief oder Aus zu rufen, kann der Gegner Einspruch erheben. Dies kann er entweder sofort oder nach beendetem Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat, den Ball zu schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Rückschlag nicht gültig war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel dem Gegner zusprechen.

Anmerkungen für Schiedsrichter
A Nach ausgeführtem Aufschlag kann kein Einspruch gegen etwas erhoben werden, das vor diesem Aufschlag passiert ist, außer Regel 14.3 (kaputter Ball) fände Anwendung.

B Wird vom Verlierer bei einem Ballwechsel mehr als ein Einspruch erhoben, muß der Schiedsrichter jeden der Einsprüche erwägen (gleich welcher Art gemäß Regel 8 (gewonnene Ballwechsel) der Ballwechsel gewonnen wurde).

C Wenn bei einem Aufschlag gegen den Punktrichterruf Fehler, Fußfehler, Ungültig, Tief oder Aus Einspruch erhoben wird, aber dieser Aufschlag anschließend wirklich ungültig, tief, aus oder fehlerhaft ist, muß der Schiedsrichter nur nach dem letzteren Ereignis entscheiden.

D Wenn der Punktrichter bei einem Rückschlag Doppelt, Tief oder Aus ruft und dieser Rückschlag danach tatsächlich tief oder aus geht, muß der Schiedsrichter bei einem Einspruch nur nach dem letzteren Ereignis entscheiden.


12. BEHINDERUNG

12.1

Der Spieler, der am Schlag ist, hat das Recht, seinen Schlag ohne Behinderung durch den Gegner auszuführen.

12.2

Um Behinderung zu vermeiden, muß der Gegner jede Anstrengung unternehmen, dem Spieler folgende Möglichkeiten einzuräumen:

12.2.1

ungehinderten, direkten Zugang zum Ball

12.2.2

gute Sicht auf den Ball

12.2.3

ausreichend Platz den Ball ungehindert zu schlagen

12.2.4

ausreichend Platz den Ball direkt an jeden Teil der Frontwand spielen zu können.

12.3

Eine Behinderung tritt auf, wenn der Gegner eine der Bedingungen der Regel 12.2 nicht erfüllt, auch wenn er jede Anstrengung dazu unternimmt, sie zu erfüllen.

Anmerkungen für Schiedsrichter
siehe auch R 7 A In 12.2.1 muß der Gegner ausweichen, um dem Spieler ungehinderten, direkten Zugang zum Ball zu gewähren, sobald er selbst seinen Rückschlag beendet hat, d.h. nach Beendigung eines angemessenen Schlägerausschwunges. Aber auch der Spieler muß jede Anstrengung unternehmen, um zum Ball zu gelangen.

B Die gute Sicht auf den Ball (12.2.2) gilt nur für dessen Rückprall von der Stimwand. siehe auch R 8

C Der ausreichende Platz für die Ausführung des Schlages in 12.2.3 bedeutet, daß der Gegner dem Spieler ausreichend Platz für eine halbkreisförmige Schlägerbewegung gewähren muß, die eine angemessene Ausholbewegung, den Schlag des Balles und einen angemessenen Ausschwung beinhalten muß.
Eine Behinderung, die durch eine übermäßige Ausholbewegung entsteht, darf nicht dazu führen, diesem Spieler den Ballwechsel zuzusprechen.
Der übermäßige Ausschwung eines Spielers kann für den Gegner eine Behinderung verursachen, wenn dieser dran ist, den Ball zu spielen.

12.4

Ein Spieler, der seiner Meinung nach behindert wird, hat die Wahl, weiterzuspielen oder aufzuhören und beim Schiedsrichter Einspruch zu erheben.

12.4.1 siehe auch R 9

Die korrekte Form des Einspruchs - egal ob der Spieler ein Let oder einen Punkt erwartet -lautet Let bitte.

12.4.2 siehe auch R 10

Ein Einspruch kann nur vom Spieler selbst (demjenigen, der am Schlag ist) eingelegt werden. Der Einspruch muß entweder sofort erfolgen, wenn eine Behinderung auftritt, oder unmittelbar danach, wenn der Spieler eindeutig nicht weitergespielt hat.

12.5

Der Schiedsrichter muß entscheiden und seine Entscheidung über den Einspruch mit den Worten Kein Let, Let-Ball oder Ball an (mit dem Namen des entsprechenden Spielers) bekanntgeben. Die Beurteilung der Behinderungssituation liegt einzig beim Schiedsrichter und seine Entscheidung ist endgültig.

12.6

Der Schiedsrichter darf kein Let gewähren und der Spieler muß den Bal1wechsel verlieren, wenn:

12.6.1

keine Behinderung vorlag.

12.6.2

eine Behinderung wohl vorlag, der Spieler jedoch keinen gültigen Rückschlag hätte ausführen können oder nicht jede Anstrengung unternommen hat, zum Ball zu gelangen.

12.6.3

der Spieler die Behinderung eindeutig in Kauf genommen und weitergespielt hat.

12.6.4 siehe auch R 11

der Spieler auf seinem Weg zum Ball die Behinderung selbst verursacht hat.

12.7

Der Schiedsrichter muß ein Let gewähren, wenn eine Behinderung vorlag, bei der der Gegner jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden und ohne die der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte durchführen können.

12.8

Der Schiedsrichter muß dem Spieler den Ballwechsel zusprechen, wenn:

12.8.1

eine Behinderung vorlag, bei der der Gegner nicht jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden und ohne die der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte ausführen können.

12.8.2

eine Behinderung vorlag, bei der der Gegner zwar jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden, aber ohne die der Spieler einen gewinnbringenden Schlag hätte ausführen können.

12.8.3

der Spieler es unterläßt, einen Ball zu schlagen, der klar seinen Gegner auf direktem Weg zur Stirnwand getroffen hätte; oder auf dem Weg zu einer Seitenwand getroffen hätte, aber es in diesem Fall ein gewinnbringender Schlag gewesen wäre (dies gilt nicht in den Fällen Drehen, Ball hinter sich passieren lassen oder weiterer Schlagversuch).

12.9

Der Schiedsrichter hat das Recht, ein Let gemäß Regel 12.7 zu gewähren oder den Ballwechsel gemäß Regel 12.8 zuzusprechen, ohne daß ein Einspruch erhoben wurde. Falls notwendig, kann er den Ballwechsel hierzu unterbrechen.

12.10

Die Vorkehrungen der Regel 17 (Verhalten auf dem Court) können auch bei Behinderungssituationen angewandt werden. Der Schiedsrichter muß das Spiel unterbrechen, falls dies noch nicht geschehen ist, und eine angemessene Strafe verhängen, wenn:

12.10.1 siehe auch R 12

ein Spieler unnötigen Körperkontakt eingesetzt hat.

12.10.2

ein Spieler seinen Gegner durch eine übermäßige Schlagbewegung in Gefahr gebracht hat.


13. GEWÄHRUNG VON LETS

Zusätzlich zu den in anderen Fällen möglichen Lets können oder müssen Lets in bestimmten weiteren Fällen gewährt werden.
Jeder Let-Forderung sollten die Worte Let bitte vorangehen.

13.1

Ein Let kann gewährt werden:

13.1.1

wenn der Ball im Spiel irgendeinen auf dem Boden liegenden Gegenstand trifft.

Anmerkung für Schiedsrichter

Der Schiedsrichter muß dafür sorgen, daß keine Gegenstände auf dem Boden oder innerhalb des Courts abgelegt werden.

13.1.2 siehe auch R 13

wenn der Spieler den Schlag nicht ausführt, weil er befürchten muß, den Gegner zu verletzen.

Anmerkung für Schiedsrichter

Dies gilt auch für den Fall, daß der Spieler den Ball über die Rückwand spielen möchte.

13.1.3

wenn einer der Spieler, nach Ansicht des Schiedsrichters, durch ein Ereignis innerhalb oder außerhalb des Courts abgelenkt wurde.

13.1.4

wenn nach Ansicht des Schiedsrichters eine Veränderung der Courtbedingungen den Ausgang des Ballwechsels beeinflußt hat.

13.2

Ein Let muß gewährt werden:

13.2.1

wenn der Rückschläger beim Aufschlag nicht bereit ist und keinen Versuch unternimmt, diesen anzunehmen.

13.2.2

wenn der Ball während des Spiels kaputt geht.

13.2.3

wenn der Schiedsrichter über einen Einspruch entscheiden soll, ihm das aber nicht möglich ist.

13.2.4

wenn der Ball (bei einem ansonsten gültigen Schlag) in irgendeinem Teil der Court-Spielflächen eingeklemmt und damit gehindert wird, mehr als einmal auf dem Boden aufzuspringen, oder wenn der Ball nach dem ersten Aufspringen ins Aus geht.

13.3

Wenn der Spieler gemäß Regel 13.1 (1 bis 4) Einspruch erhebt, muß er -um ein Let zu bekommen- in der Lage gewesen sein, einen gültigen Schlag auszuführen. Das gilt nicht für einen Einspruch seines Gegners gemäß Regel 13.1.1, 13.1.3 und 13.1.4 .

13.4

Kein Let darf gemäß Regeln 13.1.2 und 13.2.1 gegeben werden, wenn der Spieler versucht, den Ball zu schlagen, wohl aber gemäß Regeln 13.1.1, 13.1.3, 13.1.4, 13.2.2, 13.2.3 und 13.2.4.

13.5

Die Bedingungen für einen Einspruch gemäß Regel 13 sind:

13.5.1

Ein Einspruch des Spielers -um ein Let zu bekommen- ist notwendig bei den Regeln 13.1.2 (nur der Spieler), 13.1.3, 13.2.1 (nur der Rückschläger) und 13.2.3 .

13.5.2

Bei den Regeln 13.1.1, 13.1.4, 13.2.2 und 13.2.4 kann der Spieler Einspruch erheben, jedoch kann der Schiedsrichter auch ohne Einspruch eingreifen.


14. DER BALL

14.1

Wenn der Ball nicht im Spiel ist, kann er jederzeit mit Einverständnis beider Spieler oder, falls nur ein Spieler Einspruch erhebt, im Ermessen des Schiedsrichters ausgetauscht werden.

Anmerkung für Schiedsrichter

Jeder der Spieler oder der Schiedsrichter können den Zustand des Balles jederzeit prüfen, wenn er nicht im Spiel ist.

14.2

Wenn ein Ball während des Spiels kaputt geht, muß er sofort durch einen anderen ersetzt werden.

Anmerkung für Schiedsrichter

Der Schiedsrichter muß entscheiden, ob der Ball kaputt ist.

14.3

Wenn der Ball während des Spiels kaputt ging, dies aber nicht erkannt wurde, muß für denjenigen Ballwechsel ein Let gewährt werden, in dem der Ball brach, vorausgesetzt der Aufschläger erhebt Einspruch, bevor er aufschlägt oder der Rückschläger, bevor er den Aufschlag annimmt.

Anmerkung für Schiedsrichter siehe auch R 14

Wenn der Rückschläger, bevor er den Aufschlag annimmt, Einspruch erhebt und nach Ansicht des Schiedsrichters der Ball erst beim Aufschlag kaputt ging, darf der Schiedsrichter nur für diesen Ballwechsel ein Let geben. Falls er sich aber darüber nicht sicher ist, muß er ein Let für den vorangegangenen Ballwechsel gewähren.

14.4

Die Ausführungen der Regel 14.3 finden auf den letzten Ballwechsel eines Satzes keine Anwendung. In diesem Fall muß der Einspruch sofort nach dem Ballwechsel erfolgen.

14.5

Falls ein Spieler den Ballwechsel unterbricht, um Einspruch wegen eines defekten Balls zu erheben, und sich herausstellt, daß der Ball nicht kaputt ist, dann verliert dieser Spieler den Ballwechsel.

14.6

Zwischen den Sätzen muß der Ball auf dem Court verbleiben, es sei denn, der Schiedsrichter erlaubt, ihn herauszunehmen.


15. EINSPIELEN

15.1

Unmittelbar vor Spielbeginn muß den beiden Spielern eine Zeitspanne von fünf Minuten gegeben werden, damit sie zusammen, auf dem für das Match vorgesehenen Court, den für dieses Spiel zu verwendenden Ball warmspielen können. Nach zweieinhalb Minuten Einspielzeit muß der Schiedsrichter Halbzeit rufen und dafür sorgen, daß die Spieler die Seiten wechseln, außer diese haben gemeinsam anders entschieden. Mit dem Ruf Zeit muß der Schiedsrichter das Ende der Einspielzeit bekanntgeben.

15.2

Wenn der Ball gemäß Regel 14 ersetzt worden ist oder das Spiel nach längerer Unterbrechung wieder aufgenommen wird, muß der Schiedsrichter erlauben, den Ball warmzuspielen, bis er normal spielbar ist. Das Spiel muß dann auf Weisung des Schiedsrichters fortgesetzt werden, oder im gegenseitigen Einvernehmen der Spieler, wenn diese schon vor dem SR-Ruf bereit sind.

Anmerkung für Schiedsrichter

Der Schiedsrichter muß sicherstellen, daß beide Spieler das Ball-Warmspielen fair ausführen (Regeln 15.1 und 15.2). Unsportliches Einspielen muß gemäß Regel 17 geahndet werden.

15.3

Der Ball kann von jedem der Spieler weiter (warm) gespielt werden nach der fünfminütigen Einspielzeit bis zum Spielbeginn, in den Satzpausen und wenn der Gegner Ausrüstung wechselt.


16. VERLETZUNGEN

16.1

Im Falle einer Verletzung eines Spielers muß der Schiedsrichter entscheiden, ob diese in die Kategorie gehört:

16.1.1

selbst zugezogen d.h. die Verletzung des Spielers geschah ohne Mitwirkung des Gegners, Ausnahme hiervon wird unter Anmerkung C beschrieben).

16.1.2

mitverursacht (d.h. der Gegner hat zur Verletzung unabsichtlich mitbeigetragen oder sie unabsichtlich zugefügt).

16.1.3

fremdverschuldet (d.h. die Verletzung wurde vom Gegner verursacht durch gefährliches Spiel oder vorsätzliches oder gefährliches Handeln).

Anmerkungen für Schiedsrichter

A In allen Verletzungssituationen muß der Schiedsrichter abschätzen, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt.

B Wenn er entschieden hat, daß eine Verletzung besteht, muß der Schiedsrichter beiden Spieler die Kategorie der Verletzung und die dafür vorgesehenen Regelbestimmungen mitteilen.

C In Bezug auf Regel 16.1.2 darf der Schiedsrichter die Worte unabsichtlich mitbeigetragen oder unabsichtlich zugefügt nicht so auslegen , daß sie die Situation miteinbeziehen, in der der Spieler die Verletzung aufgrund seiner unnötig nahen Stellung zum Gegner erleidet. (= sich selber zuzieht, 16.1.1).

16.2 siehe auch R 15

Bei einer selbst zugezogenen Verletzung (16.1.1) muß der Schiedsrichter dem verletzten Spieler drei Minuten Erholungszeit gewähren.

Diese Pause kann im Ermessen des Schiedsrichters nur verlängert werden, wenn mit der Verletzung eine sichtbare Blutung einhergeht. Der Schiedsrichter muß am Ende der drei Minuten und am Ende jeder zusätzlich genehmigten Verlängerung "Zeit" rufen. Wenn der verletzte Spieler beim Ruf Zeit nicht zum Court zurückgekehrt ist, muß der Schiedsrichter das Spiel dem Gegner zusprechen.

Wenn längere Erholungszeit vom Spieler benötigt wird als die vom Schiedsrichter bewilligte Gesamtzeit, muß der Schiedsrichter den verletzten Spieler auffordern weiterzuspielen, oder einen Satz abzugeben, die verfügbare Satzpause zu nutzen, und dann weiterzuspielen oder aber das Spiel aufzugeben.

16.3

Für eine vom Gegner mitverursachte Verletzung (16.1.2) muß der Schiedsrichter dem verletzten Spieler eine Stunde Erholungszeit einräumen, oder soviel zusätzliche Zeit , wie sie der Zeitplan des Turniers zuläßt.

Nach Ablauf dieser Zeit muß der verletzte Spieler das Spiel wiederaufnehmen oder aber aufgeben. Der Spielstand zum Zeitpunkt der Verletzung (Ende des entsprechenden Ballwechsels) bleibt bestehen. Das gilt nicht, wenn das Spiel an einem anderen Tag wiederaufgenommen wird, dann kann es im Einvernehmen der Spieler von vorne beginnen.

16.4

Bei einer vom Gegner verschuldeten Verletzung (16.1.3) muß der Schiedsrichter eine angemessene Regel 17-Strafe verhängen; wenn jedoch der verletzte Spieler Erholungszeit benötigen würde, muß ihm der Schiedsrichter das Spiel zusprechen.

16.5

Unabhängig von der Kategorie der Verletzung, des Unwohlseins oder der Indisposition darf ein Spieler nicht weiterspielen, solange eine blutende Wunde unverbunden bleibt, oder die Blutung an einer verbundenen Wunde oder auf irgendeinem Körperteil des Spielers noch sichtbar ist, oder mit blutbefleckter Kleidung.

16.6

Ein verletzter Spieler kann vor Ablauf der ihm gewährten, festgelegten Erholungszeit das Spiel wiederaufnehmen, falls der Gegner ebenfalls bereit ist weiterzuspielen.

16.7

Wenn ein Spieler das Spiel wiederaufnimmt, nachdem er eine Blutung -nach einer vom Gegner mitverursachten Verletzung- behandelt hat, und diese Wunde erneut zu bluten beginnt, so muß der Schiedsrichter dies dann wie eine 'selbst zugezogene' Verletzung handhaben und die Maßgaben der Regel 16.2 müssen Anwendung finden.

16.8

Wenn ein Spieler das Spiel wiederaufnimmt, nachdem er eine Blutung -nach selbst zugezogenen Verletzung- behandelt hat, und diese Wunde erneut zu bluten beginnt, dann muß der Schiedsrichter vom Spieler verlangen, das Spiel aufzugeben; oder einen Satz abzugeben, die verfügbare Satzpause zu nutzen, und dann weiterzuspieln oder aber das Spiel aufzugeben.

16.9

Wenn ein Spieler eine Verletzung geltend machen will, von deren Vorliegen der Schiedsrichter jedoch nicht überzeugt ist, muß er vom Spieler verlangen weiterzuspielen; oder einen Satz abzugeben, die verfügbare Satzpause zu nutzen und dann entweder weiterzuspielen oder aber das Spiel aufzugeben.


17. VERHALTEN AUF DEM COURT

Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters das Verhalten eines Spielers im Court einschüchternd oder aggressiv gegenüber Gegner, Punkt-/ Schiedsrichter oder Zuschauer sein könnte oder wenn es in irgendeiner Weise dem Ansehen des Spiel schadet, muß der Spieler bestraft werden.

Verstöße, die gemäß dieser Regel bestraft werden sollten, sind:
hörbare oder sichtbare Obszönitäten, verbaler oder körperlicher Mißbrauch, Meinungsverschiedenheit mit Punkt- oder Schiedsrichter, Mißbrauch des Schlägers, Balles oder Courts und Coaching außerhalb der Satzpausen.
Weitere Verstöße sind unnötiger Körperkontakt und übermäßige Schlagbewegung (Regel 12.10), unsportliches Einspielen (Regel 15.2 - Anmerkung für Schiedsrichter), zu späte Rückkehr auf den Platz (Regel 7.4 -Anmerkungen für Schiedsrichter A und B), gefährliches Spiel oder Handeln (Regel 16.1.3) und Zeitverzögerung (Regel 7.7). siehe auch R 16

Für diese und andere Verstöße, die es nach Meinung des Schiedsrichters rechtfertigen, diese Regel anzuwenden, muß eine der folgenden Strafmaßnahmen verhängt werden:

-Verwarnung durch den Schiedsrichter (genannt Verwarnung)-Zusprechen eines Punktes an den Gegner (genannt Strafschlag)-Zusprechen eines Satzes an den Gegner (genannt Satzstrafe)-Zusprechen des Spieles an den Gegner (genannt Disqualifikation) siehe auch R 17

Anmerkungen für Schiedsrichter

A Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbricht, um eine Verwarnung auszusprechen, muß ein Let gespielt werden.

B Wenn der Schiedsrichter einen Ballwechsel unterbricht, um einen Strafschlag zuzusprechen, entscheidet dies den laufenden Ballwechsel. Wenn der Schiedsrichter nach einem Ballwechsel einen Strafschlag zuspricht, wird das Resultat des Ballwechsels gewertet und der Strafpunkt wird zusätzlich gegeben, aber ohne Wechsel der Aufschlagseite. Ein am Satzende zugesprochener Strafschlag wird auf den nächsten Satz übertragen.

C Wenn der Schiedsrichter eine Satzstrafe ausspricht, gilt diese für den laufenden Satz, oder, sofern keiner im Gange ist, für den folgenden Satz, wobei im letzteren Fall die Pause deswegen nicht verlängert wird. Ein bestrafter Spieler behält alle Punkte, die er bis dahin im Satz gewonnen hatte.


18. SPIELKONTROLLE

In der Regel wird ein Spiel von einem Schiedsrichter geleitet, dem ein Punktrichter zur Seite steht. Die Aufgaben von Schieds- und Punktrichter können aber auch auf nur eine Person übertragen werden. Nachdem der Schiedsrichter eine Entscheidung getroffen hat, muß er sie den Spielern mitteilen und der Punktrichter muß sie mit dem sich ergebenden Spielstand wiederholen.

Die korrekte Plazierung von Punkt- und Schiedsrichter ist in der Mitte der Rückwand -so nahe als möglich zur Wand-, oberhalb der dortigen Auslinie und vorzugsweise mit Sitzgelegenheit.

Anmerkungen für Punkt- und Schiedsrichter

A Es ist wünschenswert, zwei Personen für die Aufgaben als Punkt- und Schiedsrichter einzuteilen. siehe auch R 18

B Spieler sind nicht berechtigt, ein Auswechseln des Punkt- oder Schiedsrichters zu verlangen. Der Oberschiedsrichter hat das alleinige Recht, vor oder nach Beginn eines Spieles, einen Punkt- oder Schiedsrichter auszuwechseln.


19. AUFGABEN DES PUNKTRICHTERS

19.1

Der Punktrichter muß die Spielansage machen, gefolgt vom Punktestand, wobei er die Punkte des Aufschlägers zuerst nennen muß. Er muß je nach Situation Fehler, Fußfehler, Doppelt/ Ungültig, Tief, Aus, Aufschlagwechsel oder Stop rufen und muß die Entscheidungen des Schiedsrichters wiederholen.

19.2 siehe auch R 19

Bei einem Ruf des Punktrichters muß der Ballwechsel unterbrochen werden.

Anmerkung für Punktrichter

Wenn für den Punktrichter die Sicht verstellt ist oder er sich nicht sicher ist, darf er keinen Ruf machen.

19.3

Wenn das Spiel unterbrochen wird und für den Punktrichter die Sicht verstellt war oder er sich nicht sicher ist, muß er dies den Spielern mitteilen und den Schiedsrichter auffordern, die entsprechende Entscheidung zu treffen; falls der Schiedsrichter ebenfalls nicht sicher ist, muß ein Let gewährt werden.

Anmerkungen für Punktrichter

Punktrichter müssen die offiziellen Rufe verwenden, auch wenn der Ballwechsel unterbrochen wurde (Anhang 2.2). siehe auch R 20


20. AUFGABEN DES SCHIEDSRICHTERS

20.1

Der Schiedsrichter muß über die Annahme oder Ablehnung von Let-Einsprüchen und über die Zusprache von Ballwechseln entscheiden; er trifft die in den Regeln vorgesehenen Entscheidungen, einschließlich der Fälle, in denen ein Spieler vom Ball getroffen wird und bei Verletzungen. Ebenso entscheidet er über alle Einsprüche gegen Rufe des Punktrichters oder dessen Unterlassung von Rufen. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig. siehe auch R 21

20.2

Der Schiedsrichter muß die Kontrolle ausüben:

20.2.1

über den Einspruch eines Spielers, einschließlich des Einspruchs gegen irgendeine Normverletzung (Spezifikation) siehe auch R 22

20.2.2

um sicherzustellen, daß alle jeweils geltenden Regeln korrekt zur Anwendung kommen.

20.3

Der Schiedsrichter soll sich bei den Punktrichteransagen des Spielstandes nicht einmischen, es sei denn, er ist sicher, daß die Ansage falsch war. In diesem Fall muß er den Punktrichter dazu bringen, den richtigen Spielstand anzusagen.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter

Punkt- und Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielstand mitzuschreiben.

20.4

Der Schiedsrichter soll sich in die Spielansagen des Punktrichters nicht einschalten, es sei denn, er ist sicher, daß der Punktrichter einen Fehler gemacht hat bei der Unterbrechung oder Nicht-Unterbrechung des Spieles.
In diesem Fall muß der Schiedsrichter unverzüglich den Regeln entsprechend entscheiden.

20.5

Der Schiedsrichter ist für die strikte Einhaltung aller in den Regeln festgelegten Zeiten verantwortlich.

20.6

Der Schiedsrichter ist verantwortlich, daß angemessene Courtbedingungen für das Spiel gewährleistet sind.

20.7

Der Schiedsrichter kann das Spiel einem Spieler zusprechen, wenn sich dessen Gegner nicht zehn Minuten nach der festgesetzten Zeit spielbereit im Court befindet.



Anhänge zu den Squash-Spielregeln des Weltverbandes

Anhangverzeichnis

1. Offizielle Richtlinien zur Regelinterpretation für Spieler und Schiedsrichter
2.1 Definitionen (Einzel)
2.1.1 Definitionen (Doppel)
2.2 Punktrichterrufe (Einzel)
2.2.1 Punktrichterrufe (Doppel)
2.3 Rufe des Schiedsrichters
3. Experimentelle Schiedsrichter-Systeme
4. Punkt-pro-Ballwechsel-Zählweise
5. Experimentelle Regeln
6. Beschreibung und Maße eines Courts (für Einzel)
6.1 Beschreibung und Maße eines Courts (für Doppel)
7. Normen für einen Standard Squashball mit gelbem Punkt
8. Normen eines Squash-Schlägers
9. Spielerkleidung
10. Augenschutz
11. Richtlinien für nationale Verbände, deren Mitgliedsorganisationen und für Turnierveranstalter


Anhang 1 Offizielle Richtlinien zur Regelauslegung für Spieler und Schiedsrichter

(In den Regeln wird auf die jeweilige Richtliniennummer hingewiesen)

Einleitung

Oberstes Ziel der Spielregeln und ihrer Auslegung ist es, bei jedem Spiel ein gerechtes Ergebnis zu erzielen.
Dies bedingt, daß der Schiedsrichter von Anfang bis Ende des Spiels die Regeln für beide Spieler in fairer Weise durchsetzt.

Die folgenden Offiziellen Richtlinien zu Regelauslegungen wurden vom Regel- und Schiedsrichterkomitee der WSF anerkannt und sollten zusammen mit den Regeln gelesen werden.

R1 Ausrüstungswechsel

Um zu vermeiden, daß sich ein Spieler durch Wechsel seiner Ausrüstung eine unfaire Verschnaufpause verschafft, muß sich der Schiedsrichter, bevor der Spieler den Platz verläßt, davon überzeugen, daß tatsächlich mit der Ausrüstung etwas nicht in Ordnung ist.

Unzufriedenheit über Schläger oder Schuhe, obwohl am Material nichts kaputt ist, ist kein ausreichender Grund, einen Ausrüstungswechsel zu erlauben. Die Schiedsrichter sollten auch darauf achten, daß -obwohl bis zu 90 Sekunden für Ausrüstungswechsel erlaubt sind- die Spieler den Wechsel so schnell wie möglich vornehmen.

Wenn ein Spieler seine Kontaktlinse verliert oder seine Brille kaputt geht, muß er - nach der erlaubten Unterbrechung für Ausrüstungswechsel - weiterspielen oder er wird eine entsprechende Strafe gemäß Regel 17 erhalten.

Wenn ein Spieler das Spiel nicht wieder aufnehmen kann, weil er über keinen entsprechenden Ausrüstungsersatz verfügt, sollte der Schiedsrichter das Spiel dem Gegner zusprechen.

R2 Unwohlsein oder Unpäßlichkeit auf dem Court

Wenn ein Spieler auf dem Court unter Unwohlsein oder einer sonstigen Indisposition leidet, hat er -außer bei einer Blutung- die Wahl, den laufenden Satz zu Ende zu spielen, oder ihn abzugeben, oder das Match aufzugeben.

Wenn er das Spiel nicht aufgeben will, aber Erholungszeit braucht oder genötigt ist, den Court zu verlassen, muß er den Satz abgeben. Nachdem er den Schiedsrichter informiert hat, sollte er die Satzpause zur Erholung nutzen, um dann weiterzuspielen oder aber das Match aufzugeben. Es kann nur ein Satz abgegeben werden.

Wenn sich ein Spieler auf dem Court erbricht oder diesen verschmutzt, so daß wegen der Courtverhältnisse das Spiel nicht fortgesetzt werden kann, sollte der Schiedsrichter das Spiel dem Gegner zusprechen, unabhängig davon, ob der indisponierte Spieler in der Lage ist, weiterzuspielen (Regel 17, Verhalten auf dem Court). Die Beurteilung des Schiedsrichters hinsichtlich der Courtverhältnisse ist endgültig.

Wenn Unwohlsein oder Unpäßlichkeit mit einer sichtbaren Blutung einhergehen, wird der Spieler vom Schiedsrichter aufgefordert werden, den Court sofort zu verlassen. Ein Weiterspielen ist nicht erlaubt, solange die Blutung sichtbar ist.
Allerdings wird Erholungszeit zugestanden werden und -wenn der Spieler vorhat nach Behandlung weiterzuspielen- hat der Schiedsrichter den Vorgang wie bei einer 'selbst zugezogenen, blutenden Verletzung' zu behandeln. Bevor der Schiedsrichter die der Situation entsprechenden Maßnahmen trifft, sollte er sich jedoch Klarheit darüber verschafft haben, ob der Spieler überhaupt weiterspielen will.

R3 Spielverzögerung

Zeitverzögerung bedeutet den Versuch eines Spielers, sich einen unfairen Vorteil gegenüber seinem Gegner zu verschaffen. Überlange Diskussion mit dem Schiedsrichter und langsames Vorbereiten auf den Aufschlag oder zur Aufschlagannahme werden im einzelnen in Regel 7.7 behandelt. Wenn dies vorkommt, sollte der Schiedsrichter bei erster Gelegenheit eine angemessene Strafe gemäß Regel 17 verhängen.

Es sollte beachtet werden, daß übertriebenes Ball Auftippen vor dem Aufschlag als Zeitverzögerung angesehen werden kann, nicht aber als Aufschlagfehler.

Spieler sollten beachten, daß bei einer erlaubten 90-Sekunden Unterbrechung der Ruf 15 Sekunden als Hinweis für sie gilt, auf den Platz zurückzukehren. Ein Spieler, der beim Ruf Zeit nicht bereit ist weiterzuspielen, verschafft sich dadurch einen unfairen Vorteil und muß deshalb gemäß Regel 17 bestraft werden.

R4 Fallengelassener Gegenstand

Regel 7.8 macht nunmehr klar, daß das Spiel unterbrochen werden muß, wenn irgendein Gegenstand auf den Courtboden fällt (oder geworfen wird). Die Unterbrechung kann vom Schiedsrichter ausgehen mit dem Wort Stop, oder von einem der Spieler, indem er abbricht und Einspruch erhebt. Grund für dieses Vorgehen ist die mögliche Verletzungsgefahr, die entstehen kann, wenn ein Spieler auf einen Gegenstand von entsprechender Größe oder Beschaffenheit treten würde. Verständlicherweise wird das Spiel nicht angehalten, wenn ein unbedeutend kleiner oder leichter Gegenstand auf den Boden fällt und nicht bemerkt wird.

Die Spieler selbst sind für den festen Sitz jedes Ausrüstungsteils verantwortlich und -als generelle Regel- wird für den Spieler, der etwas verliert, der Ballwechsel als verloren gewertet. Ausnahmen hiervon gibt es bei einem Zusammenprall (obwohl bei einer Kollision ein Einspruch wegen Behinderung -Regel 12- Vorrang hat gegenüber dem normalerweise gewährten 'Let' wegen Kollision), oder wenn das Prinzip 'gewinnbringender Schlag wurde gespielt' zur Anwendung kommt.

Wenn ein Spieler den Schläger fallen läßt, wird der Ballwechsel in den meisten Fällen fortgesetzt werden dürfen. Es wird hierbei berücksichtigt, daß dieser Spieler bereits einen bedeutsamen Nachteil dadurch hat, daß er den Schläger erst einmal aufheben muß, um im Spiel zu bleiben.

Vorsätzliches Werfen oder Fallenlassen eines Gegenstandes auf den Boden sollte natürlich vom Schiedsrichter gemäß den Vorgaben der Regel 17 (Verhalten auf dem Court) geahndet werden.

R5 Spieler wird vom Ball getroffen

Wenn der Gegner vom Ball (der auf dem Weg zur Stirnwand ist) getroffen wird, muß der Schiedsrichter in allen Fällen eine Entscheidung treffen; ein Punktrichterruf wird erst danach erforderlich.

Der Spieler, der selbst vom Ball (der von der Stirnwand kommt) getroffen wird, verliert den Ballwechsel, es sei denn, Behinderung oder weiterer Schlagversuch (Regel 10) durch den Gegner hätte vorgelegen.
Die Definition von Versuch macht klar, daß selbst ein angetäuschter Schlag oder ein Scheinangriff auf den Ball als Versuch eingestuft werden kann, nicht aber eine Schlagvorbereitung, die nur aus Ausholen -ohne Schlägerbewegung in Richtung Ball- besteht.

Die verschiedenen Situationen, in denen der Gegner vom Ball (zur Stirnwand) getroffen wird, werden in den Regeln 9 und 10 behandelt.

Wenn der Spieler sich selbst mit dem Ball trifft (ohne daß Behinderung vorlag) verliert er den Ballwechsel und der Punktrichter sollte ungültig rufen, da der Ball nicht gültig gespielt wurde. Eine Schiedsrichterentscheidung ist nicht erforderlich.

Wenn jedoch einer der Spieler in einer Behinderungssituation vom Ball getroffen wird, sollte der Schiedsrichter die Vorgaben der Regel 12 anwenden.

R6 Shaping, plötzliches Ändern der Schlaghand

Wenn ein Spieler den Schlag auf einer Seite vorbereitet, den Schläger dann aber vor dem Körper auf die andere Seite bringt, um den Ball dort zu schlagen (z.B. von rechts nach links oder umgekehrt; der Ball hat ihn zuvor nicht passiert), wird dies weder als 'Drehen' noch als 'weiterer Schlagversuch' angesehen, und die Bestimmungen der Regel 12 sind anzuwenden, wenn eine Behinderung vorkommt.

Diese Situation kommt häufig vor, wenn der Ball die Seitenwand-/ Frontwand-Ecke (Nick) trifft und dann in die Mitte des Courts zurückspringt.

R7 Jede Anstrengung unternehmen

Der Spieler muß nach seinem Schlag jede Anstrengung unternehmen, den Ball freizugeben. Sein Weg weg vom Ball sollte dem Gegner den direkten Zugang zum Ball ermöglichen; vorausgesetzt, der Gegner ist nicht so schnell zum Ball gelaufen, daß dem Spieler der Weg weg vom Ball blockiert wurde.

Es ist jedoch genauso wichtig, daß der Gegner jede Anstrengung unternimmt, zum Ball zu gelangen. Wenn er das unterläßt, spielt dies eine bedeutende Rolle bei der Entscheidung des Schiedsrichters, ob er den Ball tatsächlich hätte erreichen und einen gültigen Rückschlag hätte spielen können oder nicht.

Welches Maß an Anstrengung von dem zum Ball gehenden Spieler unternommen werden muß, um anzuzeigen, daß er tatsächlich 'jede Anstrengung' unternimmt, entscheidet der Schiedsrichter. Spieler sollten jedoch wissen, daß ihnen dies kein Recht gibt, ihren Gegnern körperlich zuzusetzen und unnötiger Körperkontakt wird gemäß der Regeln 12 und 17 bestraft.

Ein Schiedsrichter soll Lets dann nicht verweigern, wenn der Spieler deutlich jede Anstrengung (Körperkontakt mit dem Gegner ausgenommen) unternommen hat, zum Ball zu gelangen und er damit die Fähigkeit demonstriert hat, den Ball zu erreichen.

R8 Zeitpunkt für Einsprüche

Bei einer Behinderung ist der Zeitpunkt des Einspruchs wichtig.

Falls der Schiedsrichter bei einem Einspruch ('Kreuzen der Flugbahn') die gute Sicht auf den Ball und den ausreichenden Platz, ihn direkt an jeden Teil der Stimwand spielen zu können, beurteilen soll, muß er die Spielsituation zu dem Zeitpunkt berücksichtigen, zu dem der Spieler den Ball hätte schlagen können.

Im Falle einer Behinderung bei der Ausholbewegung, muß der Einspruch sofort erfolgen und zwar, bevor der Spieler einen Versuch unternimmt, den Ball zu schlagen. Jeder Versuch, den Ball noch zu spielen, zeigt an, daß der Spieler die Behinderung akzeptiert hat und somit sein Recht auf Einspruch verliert.

Wenn es während des Schlages zu einer Behinderung kommt -hier eingeschlossen sind die Schlägerbewegung zum Ball, der Schlagkontakt selbst und ein angemessener Ausschwung- ist ein Einspruch gerechtfertigt. Der Schiedsrichter sollte vor einer 'Let -' oder 'Ball an'-Entscheidung berücksichtigen, ob ein 'zu dichtes auf den Spieler Aufrücken' vorlag.

R9 Art und Weise des Einspruchs

Die richtige Art des Einspruchs in Behinderungssituationen geschieht mit den Worten Let bitte.

Manchmal bitten Spieler auch in anderer Form um ein Let, z.B. mit erhobener Hand oder erhobenem Schläger, besonders dann, wenn die Verständigungsmöglichkeit zwischen den Spielern und dem Schiedsrichter schlecht ist.

Bevor ein Schiedsrichter eine andere Form des Einspruchs als das korrekte Let bitte akzeptiert, muß er sich Klarheit verschaffen, daß tatsächlich ein Einspruch erhoben (und nicht z.B. ein Ballwechsel aufgegeben) wurde. Wenn nötig, muß er dies mit dem Spieler klären.

R10 Vorschneller Einspruch

Wenn ein Spieler übereilt Einspruch wegen Behinderung einlegt, aber der -noch vorher ausgeführte- (Auf-) / Schlag des Gegners anschließend Tief oder Aus geht, so soll der Schiedsrichter nicht auf den Einspruch eingehen, sondern den eigentlichen Aufschlag oder Rückschlag bewerten, und dem Spieler den Ballwechsel zusprechen.

R11 Selbst hervorgerufene Behinderung

Einem Spieler muß immer der direkte Weg eingeräumt werden, um den Ball zu spielen, und der Gegner muß, nachdem er seinen Rückschlag beendet hat, alles unternehmen, diesen direkten Weg freizugeben.

Allerdings kommt es manchmal vor, daß der Gegner keine Behinderung verursacht hat (d.h. der Gegner hat deutlich den direkten Weg zum Ball freigemacht), aber der Spieler hat einen indirekten Weg zum Ball gewählt und läuft deshalb auf seinen Gegner auf oder kommt dessen Position sehr nahe. Daraufhin bittet er um ein Let, da sein Weg zum Ball nicht frei war.

Wenn jedoch kein echter Grund für einen Umweg vorliegt, hat der Spieler tatsächlich die Behinderung ja selbst verursacht. Wenn er nun um Let bittet, soll ihm dieses nicht gewährt werden. Ob er einen guten Rückschlag hätte durchführen können, wird garnicht in Erwägung gezogen. Der Spieler hätte zum Ball laufen und ihn spielen müssen, um im Spiel zu bleiben.

Das darf nicht mit folgenden zwei Situationen verwechselt werden, in denen einem Spieler beim Versuch, sich aus einer unvorteilhaften Position zu befreien, dann kein direkter Weg zum Ball ermöglicht wird.

Zum einen, wenn ein Spieler auf falschen Fuß verladen wird. Damit rechnend, daß sein Gegner den Ball in eine bestimmte Richtung schlägt, startet er in diese Richtung, bemerkt dann, daß er sich getäuscht hat, ändert seine Laufrichtung und findet nun seinen Gegner im Weg. In dieser Situation soll dem Spieler auf seinen Einspruch hin ein Let gewährt werden, wenn seine Richtungskorrektur ausreichend verdeutlicht hat, daß er sonst einen gültigen Rückschlag hätte ausführen können. Tatsächlich kann ihm der Ballwechsel sogar zugesprochen werden, wenn er an einem gewinnbringenden Rückschlag gehindert wurde.

Zum anderen, wenn ein Spieler einen schwachen Rückschlag spielt, der seinen Gegner in eine vorteilhafte Position bringt. Hier soll dem Spieler nur dann ein Let gewährt werden, wenn es für den Schiedsrichter offensichtlich ist, daß der Spieler -auf direktem Weg zum Ball für den nächsten Schlag- ohne die Behinderung den Ball hätte erreichen und spielen können.

R12 Unnötiger Körpereinsatz

Unnötiger Körpereinsatz wirkt nachteilig auf das Spiel und ist außerdem gefährlich. In krassen Fällen sollte der Schiedsrichter den Ballwechsel unterbrechen und eine entsprechende Strafe verhängen. Der Schiedsrichter sollte auch auf einen Spieler achten, der sich vom Gegner abstößt. Falls dies keine erkennbare Auswirkung auf den Gegner hat, sollte der Ballwechsel zunächst weiterlaufen und eine Verwarnung erst an seinem Ende ausgesprochen werden.

R13 Einsprüche aus Angst zu verletzen

Wenn ohne erkennbare Behinderung um Let gebeten wird, entscheidet der Schiedsrichter normalerweise auf Kein Let. Es kommt jedoch gelegentlich vor, daß eine begründete Angst, den Gegner zu verletzen, zu erkennen ist, obwohl eine Behinderung -wie in Regel 12.2 beschrieben- nicht vorgelegen hat.
In diesem Fall sollte ein Let gemäß Regel 13.1.2 gewährt werden.

R14 Kaputter Ball

Wenn der Rückschläger Einspruch erhebt, bevor er versucht, den Aufschlag anzunehmen, so liegt es im Ermessen des Schiedsrichters, ob er den vorherigen Ballwechsel wiederholen läßt, oder ob er ein Let für den laufenden Ballwechsel, in dem der kaputte Ball bemerkt wurde, gewährt.
Dies gilt selbst dann, wenn ein Aufschlagfehler gemacht wird.

R15 Selbst zugezogene Verletzung

Wenn ein Spieler eine selbst zugezogene Verletzung erleidet, d.h. eine Verletzung die eindeutig ohne Zutun des Gegners oder wie in Regel 16, Anmerkung C erworben wurde, sollte der Schiedsrichter die in Regel 16.2 vorgesehene Erholungszeit gewähren, vorausgesetzt :

1. daß eine Verletzung erkennbar offenkundig vorliegt. Diese könnte von einem Stoß besonders des Gesichts oder Kopfs herrühren nach schwerem Wand- oder Bodenkontakt, oder bei einer plötzlichen Stopbewegung des Spielers entstehen, die eine Muskelzerrung oder ein verstauchtes Gelenk nach sich zieht. oder

2. daß aus irgendeinem Ereignis -Verletzung, Übelkeit oder Indisposition eingeschlossen- eine sichtbare Blutung resultiert.

Im Fall von Ermüdungserscheinungen, vorgetäuschten, für den Schiedsrichter nicht nachvollziehbaren, oder bereits vorher bestehenden Verletzungen, sollte Erholungszeit nicht gewährt werden (allerdings muß dem betreffenden Spieler zugestanden werden, einen Satz abzugeben, um die 90-Sekunden Satzpause zu nutzen).
Zur hier genannten Kategorie zählen auch Krämpfe, sowohl Magen- wie auch Muskelkrämpfe, akute oder aufkommende Übelkeit und Atemnot einschließlich der asthmatischen Formen.

Wenn Erholungszeit wegen einer Blutung gewährt wird kommen die Maßgaben der Regel 16.5 zur Geltung. Ein Spieler, dem es nicht gelingt innerhalb der zugestandenen Gesamtzeit die Blutung zu stoppen, muß entweder einen Satz abgeben, um weitere 90 Sekunden zu erhalten, und danach ohne Blutung weiterspielen, oder aber das Spiel aufgeben.

Wenn die Spielerkleidung durch die Verletzung blutbefleckt wurde muß´auch sie entsprechend ausgetauscht werden. Erst danach darf der Spieler das Spiel wiederaufnehmen.

Es ist Sache des verletzten Spielers beim Schiedsrichterruf Zeit wieder zurück am Court zu sein, um entweder weiterzuspielen oder -falls nötig- im Falle einer immer noch blutenden Verletzung eine Verlängerung der Behandlungspause zu verlangen. Wenn der Spieler beim Ruf Zeit nicht zugegen ist, muß der Schiedsrichter das Spiel dem Gegner zusprechen.

Jede Entscheidung, das Spiel fortzusetzen, muß vom Spieler getroffen werden. Die Aufgabe des Schiedsrichters ist es, zu entscheiden, ob eine Verletzung vorliegt, die Zeitintervalle zu gewähren und zu steuern, und die Ab- bzw. Aufgabe-Erfordernisse durchzusetzen, wenn die zugestandene Gesamtzeit verstrichen ist.

R16 Coaching und Kontrolle des Publikums

Spieler dürfen nur während der Pausen zwischen den Sätzen gecoacht werden. Kurze aufmunternde Kommentare zwischen den Ballwechseln, die eindeutig keine Auswirkung auf den Spielfluß haben, sollten nicht als Coaching angesehen werden. Man erwartet vom Schiedsrichter, daß er nach seinem Ermessen zwischen solchen Kommentaren und wirklichem Coaching der Spieler unterscheidet.

Der Gebrauch von externen Kommunikationshilfen ist verboten.

Der Schiedsrichter kann jede Art von Coaching während des Spiels ahnden, indem er den betreffenden Spieler gemäß Regel 17, Verhalten auf dem Court, bestraft.

Wenn das Verhalten eines Zuschauers, Offiziellen, Managers oder Trainers nach Meinung des Schiedsrichters den Spielfluss / Spielverlauf stört, sollte er das Spiel solange unterbrechen, bis die Beeinträchtigung aufgehört hat. Falls notwendig sollte das Spiel solange ausgesetzt bleiben, bis die den Ärger verursachende Person den Courtbereich verlassen hat.

R17 Abstufung von Strafen

Der Schiedsrichter kann folgende Strafen gemäß Regel 17 verhängen :

- Eine Verwarnung

- Einen Strafschlag (Verlust des Aufschlagrechts oder Punkt für den Gegner)

- Eine Satzstrafe (Satz an den Gegner)

- Die Disqualifikation (Matchstrafe)

Die Richtlinien zur Anwendung der Strafen sind folgende :

Der Schiedsrichter kann für einen Verstoß beim ersten Mal -je nach Schwere des Vergehens- jede Art von Strafe verhängen, d.h. Verwarnung, Strafschlag, Satzstrafe oder Disqualifikation. Jedoch sollte jede weitere Strafe für dieselbe Art von Verstoß nicht weniger schwer sein, als die vorangegangene. Auch kann der Schiedsrichter für denselben Typ von Verstoß mehrmals Verwarnungen oder Strafschläge verhängen, wenn er der Meinung ist, daß ein derartiger Verstoß keine härtere Strafe verlangt.

Beim Verhängen von Strafen sollte der Schiedsrichter die folgenden Begriffe verwenden:

Verwarnung (Name des Spielers) wegen (Art des Verstoßes)

Strafschlag gegen (Name des Spielers) wegen (Verstoß), Ball an (Name des Gegners)

Satzstrafe gegen (Name des Spielers) wegen (Verstoß), Satz an (Name des Gegners)

Disqualifikation (Name des Spielers) wegen (Verstoß), Spiel an (Name des Gegners)

Der Punktrichter sollte nur den Teil der Schiedsrichterentscheidung wiederholen, der den Spielstand betrifft.

R18 Punkt- und Schiedsrichter in einer Person

Wenn es nicht möglich ist, zwei Offizielle für ein Spiel einzuteilen, übernimmt eine Person sowohl die Punktrichter- wie auch die Schiedsrichterrolle. Sie sagt das Spiel und den Spielstand als Punktrichter an und entscheidet über Einsprüche als Schiedsrichter.

Ein einzelner Offizieller hat keine Probleme bei Entscheidungen, die sonst direkt vom Schiedsrichter getroffen werden, z.B. wenn ein Spieler vom Ball getroffen wird, oder bei der Behandlung von Spielereinsprüchen gemäß Regel 12 (Behinderung).

Bei Einsprüchen gegen Punktrichterentscheidungen sollten sich die Spieler jedoch der Grenzen klar sein.

Es ist unwahrscheinlich, daß ein Punktrichter nach einem Ruf (z.B. Aus) diese Entscheidung bei einem Einspruch in seiner Rolle als Schiedsrichter wieder zurücknimmt. Beim Unterbleiben eines Punktrichterrufes (z.B. bei einem fraglichen Aufschlagfehler) kann ein Einspruch dagegen Sinn machen, da die Punkt-/Schiedsrichterentscheidung entweder gut oder unsicher ergeben wird, wobei im letzteren Fall ein Let erreicht werden würde.

R19 Rufe des Punktrichters

Der Punktrichter muß mit seinem Ruf den Ballwechsel unterbrechen, wenn seiner Ansicht nach ein Spieler keinen gültigen Aufschlag oder Rückschlag ausgeführt hat.

Wenn jedoch beide Spieler das Spiel unterbrechen, ohne daß der Punktrichter einen Ruf gemacht hat, weil ein Aufschlag oder Rückschlag offensichtlich nicht korrekt war, dann kann der entsprechende Ruf Doppelt, Tief oder Aus unterbleiben.

R20 Richtlinien für den Punktrichter

Im allgemeinen ist folgende Reihenfolge der Rufe richtig:

1. Alles was den Spielstand beeinflußt.

2. Der Spielstand (wobei der Punktstand des Aufschlägers immer zuerst genannt wird).

3. Bemerkungen zum Spielstand.

Beispiele:

Doppelt, Aufschlagwechsel, 4:3

Tief, 8-beide, keine Verlängerung, Satzball

Aus, 8-beide, Verlängerung bis 10

Let-Ball, 3:4

Kein Let, Aufschlagwechsel, 5:7

Ball an Weiß, 8:2, Spielball

Fußfehler, Aufschlagwechsel, 0-beide

Fehler
, (Einspruch durch Aufschläger, Schiedsrichter nicht sicher), Let, 8:3, Satzball

Spielansage:

Weiß Aufschläger, Schwarz Rückschläger, 3 Gewinnsätze, 0-beide

Am Ende eines Satzes:

9:7, Satz an Weiß, Weiß führt in Sätzen 1:0

10:9, Satz an Weiß, Weiß führt in Sätzen 2:0

9:3, Satz an Schwarz, Weiß führt in Sätzen 2:1

9:4, Satz an Schwarz, in Sätzen 2-beide (2:2)

10:8, Spiel an Weiß, (Weiß gewinnt) 9:7, 10:9, 3:9, 4:9, 10:8


Zu Beginn des nächsten Satzes:

Weiß führt in Sätzen 1:0, 0-beide

In Sätzen 2:2, (Weiß/Schwarz schlägt auf), 0-beide


Nach Verhängung einer Strafe:

Ball an Weiß, 7:2

Satz an Schwarz, 9:7, in Sätzen 2-beide

R21 Anrede der Spieler

Die Verwendung von Vornamen sollte vermieden werden, um einen familiären oder vertrauten Umgangston mit einem der Spieler auszuschließen, da dies als Bevorzugung ausgelegt werden könnte.

R22 Erklärung durch Schiedsrichter

Normalerweise trifft der Schiedsrichter nach einem Einspruch seine Entscheidung und das Spiel geht weiter.
Jedoch kann es gelegentlich angebracht sein, die Entscheidung zu erklären, um die Situation für die Spieler abzuklären. Falls erforderlich sollte der Schiedsrichter dann nach seiner Entscheidung eine kurze und sachliche Begründung geben.

Es ist für die Spieler hilfreich, wenn der Schiedsrichter bei seiner Erklärung die Formulierungen der in Frage kommenden Regel verwendet.


Anhang 2.1 Definitionen (Einzel)

Aufschlag

Schlagverfahren, mit dem der Ball durch den Aufschläger ins Spiel gebracht wird, um einen Ballwechsel zu beginnen.

Aufschlaglinie

Eine über die ganze Breite der Stimwand verlaufende Linie. Ein Aufschlag ist fehlerhaft, wenn der Ball auf oder unter diese Linie serviert wird.

Aufschlagrecht

Der Zeitraum, ab dem ein Spieler Aufschläger ist, bis zum Zeitpunkt, an dem er zum Rückschläger wird.

Aufschlagviereck

Ein quadratisches Feld in jedem hinteren Platzviertel, das abgegrenzt ist von einem Teil der Seitenwand, einem Teil der Querlinie und zwei anderen Linien. Der Aufschläger schlägt aus diesem Aufschlagviereck auf.

Aufschlagwechsel

Der Moment, in dem das Aufschlagrecht von einem zum anderen Spieler wechselt.
(Aufschlagwechsel wird vom Punktrichter gerufen, um anzuzeigen, daß das Aufschlagrecht gewechselt hat).

Aus

Dieser Ausdruck wird verwendet, um anzuzeigen, daß

1) der Ball die Auslinie getroffen hat, oder eine Wand oberhalb dieser Linie, oder die Decke, oder irgendein an Decke und / oder Wand oberhalb der Auslinie befestigtes Teil.

2) der Ball durch irgendein an der Decke und / oder Wand oberhalb der Auslinie befestigtes Teil geflogen ist.

3) Zusätzlich zu 1) und 2).

auf Plätzen, die nicht völlig geschlossen sind, der Ball über die Auslinie und aus dem Court geflogen ist, ohne eine Wand berührt zu haben, oder, wenn keine Auslinie vorhanden ist, über irgendeine Wand und aus dem Court geflogen ist.

(Aus wird vom Punktrichter gerufen).

Angemessene Ausholbewegung

Die erste Bewegung des Spielers, mit der er den Schläger vom Körper wegbewegt, um zum Schlag auszuholen, bevor er die Schlägerbewegung in Richtung Ballkontakt macht. Ein Ausholen gilt als angemessen, wenn es nicht übermäßig erfolgt. Unter übertriebenem Ausholen versteht man, wenn der Schlagarm des Spielers nahezu ganz ausgestreckt und / oder der Schläger so gehalten wird, daß der Schaft annähernd horizontal ist. Die Entscheidung des Schiedsrichters, was angemessenes oder was übermäßiges Ausholen darstellt, ist endgültig.

Auslinie

Eine durchgehende Linie, die die obere Grenze des gesamten Courts markiert, d.h. sie ist an der Stimwand, den beiden Seitenwänden und an der Rückwand angebracht.

Anmerkung: Wenn ein Court ohne Auslinie gebaut ist, d.h. die Wände sind ausschließlich Spielfläche, oder wenn der Court teilweise keine Auslinie hat (z.B. bei einer Glasrückwand) und der Ball auf einen Teil der waagrechten Oberkante einer solchen Wand trifft und in den Court zurückprallt, so ist der Ball 'aus'. Die Entscheidung sollte in üblicher Weise durch den Punktrichter gefällt werden, unterliegt jedoch einem etwaigen Einspruch an den Schiedsrichter.

Angemessener Ausschwung

Die Bewegung, die ein Spieler mit seinem Schläger nach dem Ballkontakt macht. Ein Ausschwung gilt als angemessen, wenn er nicht übermäßig erfolgt. Übertriebenes Ausschwingen liegt vor, wenn der Schlagarm des Spielers samt Schläger nahezu ganz ausgestreckt und der Schaft in horizontaler Lage ist. Dies gilt besonders dann, wenn die ausgestreckte Position mehr als nur für einen kurzen Moment beibehalten wird. Unter übertriebenem Ausschwingen versteht man auch, wenn der ausgestreckte Arm des Spielers einen weiteren Bogen macht, als die verlängerte Flugbahn des Balles. Die Entscheidung des Schiedsrichters darüber, wodurch sich angemessenes von übertriebenem Ausschwingen unterscheidet, ist endgültig.

Ballwechsel

Kann entweder nur aus einem Aufschlag bestehen, oder aber einem Aufschlag und einem oder mehreren Rückschlägen, und endet, wenn der Ball nicht mehr im Spiel ist.

Einspruch

Eines Spielers Forderung an den Schiedsrichter, eine Situation auf dem oder außerhalb des Courts zu beurteilen.
Einspruch wird in den Regeln in zwei Zusammenhängen verwendet:

1) Wenn ein Spieler den Schiedsrichter bittet, eine Entscheidung des Punktrichters zu ändern.
2) Wenn ein Spieler den Schiedsrichter um ein Let oder das Zusprechen eines Ballwechsels bittet.

Die richtige Form des Einspruchs durch einen Spieler lautet Einspruch bitte oder Let bitte.

Der Einspruch eines Spielers unterbricht das Spiel.

Halbzeit

Die Mitte der Einspielzeit.
(Halbzeit wird vom Schiedsrichter gerufen).

Korrekt geschlagen

Der Ball, wenn er mit dem -sich in der Hand befindlichen- Schläger nicht mehr als einmal getroffen wird und keinen verlängerten Saitenkontakt hat.

Let

Ein nicht entschiedener Ballwechsel. Der Ballwechsel, für den ein Let gewährt wird, zählt nicht und der Aufschläger muß noch mal von der gleichen Seite aufschlagen.

Mittellinie

Eine Bodenlinie, parallel zu den Seitenwänden , die den hinteren Teil des Courts zwischen Querlinie und Rückwand in zwei gleiche Teile teilt; sie trifft die Querlinie genau in der Mitte und bildet mit ihr das T.

Not Up ('Doppelt'/'Ungültig')

Diese Bezeichnung wird im Englischen für Situationen verwendet, in denen der Ball nicht regelgerecht geschlagen wurde. Eine direkte Übersetzung ('nicht hoch') ins Deutsche ist nicht möglich.

- Wenn der Ball vom Aufschläger oder Spieler nicht 'korrekt' geschlagen wird. ('Doppelt')

- Wenn der Ball mehr als einmal auf dem Boden aufspringt, bevor er vom Spieler geschlagen wird. ('Doppelt')

- Wenn der Ball den Spieler selbst trifft, oder seine Kleidung oder Ausrüstung (den Schläger ausgenommen). ('Ungültig'/'Fehler')

- Wenn der Aufschläger einen oder mehrere Schlagversuche unternimmt, den Ball aber nicht trifft. ('Ungültig'/'Fehler')

(Doppelt, Ungültig, Fehler werden vom Punktrichter gerufen)

Oberschiedsrichter

Die Person, der die Gesamtverantwortung während des ganzen Turniers für alle Punkt- und Schiedsrichterangelegenheiten übertragen wurde, einschließlich deren Ernennung und Auswechslung.

Offizielle

Der Punkt- und der Schiedsrichter

Platzviertel

Eine Hälfte der hinteren Spielfeldfläche (zwischen Querlinie und Rückwand), die durch die Mittellinie in zwei gleiche Teile geteilt wird.

Punkt

Eine Einheit des Zählsystems. Ein Punkt wird dem Spielstand eines Spielers hinzugezählt, wenn er als Aufschläger einen Ballwechsel für sich entschieden hat.

Punktgewinn

Das Ziel, das der Spieler durch Gewinn eines Ballwechsels erreicht, entweder durch den Spielverlauf, oder aber durch Schiedsrichterzuspruch. Als Ergebnis erhält er einen Punkt oder das Aufschlagrecht.

Querlinie

Eine Bodenlinie, die über die ganze Courtbreite verläuft. Ein Aufschlag ist fehlerhaft, wenn dabei der Ball den ersten Bodenkontakt auf oder vor dieser Linie hat.

Satz

Der Teil eines Spiels, der mit einem Aufschlag beginnt und endet, wenn ein Spieler 9 oder 10 Punkte erreicht hat, sei es durch Punkten oder Zuspruch durch den Schiedsrichter (in Übereinstimmung mit den Regeln).

Satzball

Der Spielstand, bei dem der Aufschläger nur noch einen Punkt benötigt, um den laufenden Satz zu gewinnen.

(Satzball wird vom Punktrichter gerufen)

Spezifikationen

Die Beschreibung für Bälle, Schläger und Courts, die den bestehenden WSF - Bestimmungen entsprechen.

Spiel

Die gesamte Begegnung zwischen zwei Spielern beginnend mit dem Einspielen und endend, wenn beideSpieler den Platz nach dem letzten Ballwechsel verlassen haben.

Spielball

Der Spielstand, bei dem der Aufschläger nur noch einen Punkt zum Spielgewinn benötigt.

(Spielball wird vom Punktrichter gerufen).

Spieler (Rückschläger ; im Gegensatz dazu : 'Gegner')

Derjenige, der gerade dabei ist, den Ball zu schlagen, oder der gerade geschlagen hat, solange, bis der Ball die Stirnwand erreicht, oder der dran ist, den Ball zu schlagen, wenn dieser von der Stirnwand kommt.

Tief

Dieser Ausdruck wird verwendet, um anzuzeigen, daß ein ansonsten gültiger Aufschlag oder Schlag den Boden getroffen hat, bevor er die Stirnwand erreichte, oder die Tin-Leiste oder das Tin berührt hat.

(Tief wird vom Punktrichter gerufen).

Tin (Blech/Brett)

Die Fläche unterhalb der Tinleiste, die sich über die ganze Courtbreite erstreckt und aus einem Material bestehen sollte, das bei Ballkontakt einen unverwechselbaren Klang erzeugt.

Tin-Leiste

Die niedrigste, waagrechte Markierungslinie an der Stimwand, mit dem 'Tin' (Blech/Brett) darunter. Tin-Leiste und Tin reichen über die ganze Stimwand.

Versuch

Ein Schlagversuch ist unternommen, wenn der Schiedsrichter der Meinung ist, daß der Spieler seinen Schläger aus der Ausholposition in Richtung Ball geführt hat. Der Schiedsrichter muß entscheiden, was ein Versuch ist.

Wettkampf

Ein Meisterschaftsturnier, Ligaspiel oder anderes Wettkampfspiel.


Anhang 2.1.1 Definitionen ( Doppel )

Alle Definitionen sind dieselben wie für das Einzel, außer:

Die Aufschläger

Das Doppelteam, das aufschlägt, nennt man Die Aufschläger.

2. Aufschläger

Der Wechsel des Aufschlags von einem Spieler zum anderen innerhalb eines Doppelteams, wenn nach einem Aufschlag des 1. Aufschlägers ein Ballwechsel verloren wurde.

(2. Aufschläger wird vom Punktrichter gerufen)

Aufschlagrecht

Der Zeitraum, ab dem ein Spieler zum Aufschläger wird, bis zum Zeitpunkt, an dem er sein Aufschlagrecht verliert.

Aufschlagwechsel

Wenn das aufschlagende Team zu Rückschlägern wird, nennt man das Aufschlagwechsel (Teamwechsel). Die den Aufschlag annehmende Doppelmannschaft wird auch Rückschläger genannt.

(Aufschlagwechsel wird vom Punktrichter gerufen.)

Punkt

Ein Punkt ist eine Einheit des Zählsystems. Ein Punkt wird dem Spielstand eines Doppels hinzugezählt, wenn es einen Ballwechsel gewinnt.

Punktgewinn

Das Ziel, das ein Team durch Gewinn eines Ballwechsels erreicht, entweder durch den Spielverlauf oder durch Schiedsrichterzuspruch, und das das Hinzuzählen eines Punktes zum Spielstand zur Folge hat.

Satz

Der Teil eines Spiels, der mit einem Aufschlag anfängt und endet, wenn ein Doppel -den Regeln entsprechend- 15 oder 17 Punkte erreicht hat, sei es durch Punkten oder durch Zuspruch des Schiedsrichters.

Satzball

Der Spielstand, bei dem ein Doppel nur noch einen Punkt benötigt, um den laufenden Satz zu gewinnen.

(Satzball wird vom Punktrichter gerufen.)

Spiel

Der gesamte Wettkampf zwischen zwei Doppeln, beginnend mit dem Einspielen und endend, wenn alle Spieler den Platz nach dem letzten Ballwechsel verlassen haben.

Spielball

Der Spielstand, bei dem eines der Doppel nur noch einen Punkt benötigt, um das Spiel zu gewinnen.

(Spielball wird vom Punktrichter gerufen.)

Spielball / Satzball

Der Spielstand, bei dem ein Doppel noch einen Punkt benötigt, um das Spiel zu gewinnen, und das gegnerische Doppel noch einen Punkt benötigt, um den laufenden Satz zu gewinnen.

Der Spieler

Einer der beiden Spieler eines Teams, der versucht, den Ball zu schlagen, oder der ihn gerade schlägt.

Die Spieler (Rückschläger ; im Gegensatz dazu : 'Die Gegner')

Dasjenige Doppel wird als 'die Spieler' bezeichnet,
das gerade an der Reihe ist, den Ball zu schlagen, nachdem der Ball von der Stimwand zurückspringt, oder
das Doppel, von dem gerade ein Spieler dabei ist, den Ball zu schlagen, oder
das Doppel, von dem gerade ein Spieler den Ball geschlagen hat, solange, bis der Ball die Stimwand erreicht.


Anhang 2.2 Rufe des Punktrichters ( Einzel )

Die anerkannten Rufe des Punktrichters werden nachstehend erklärt.

Rufe des Punktrichters wie sie verwendet werden in :

Regel 19 - Aufgaben des Punktrichters

Fehler

Um anzuzeigen, daß ein Aufschlag fehlerhaft war. Siehe Regeln 4.4.1, 4.4.6, 4.4.7, 4.4.8

Fußfehler

Um anzuzeigen, daß beim Aufschlag ein Fußfehler gemacht wurde. Siehe Regel 4.4.2.

Doppelt / Ungültig (not up)

Um anzuzeigen, daß der Ball nicht regelgerecht geschlagen wurde. Siehe Definition Not up.

Tief

Dieser Ruf wird gebraucht um anzuzeigen, daß ein ansonsten gültiger Aufschlag oder Schlag den Boden getroffen hat, bevor er die Stirnwand erreichte, oder die Tin-Leiste oder das Tin berührt hat. Siehe Definition Tief.

Aus

Um anzuzeigen, daß ein ansonsten gültiger Aufschlag oder Schlag ins Aus ging. Siehe Definitionen Aus und Auslinie.

Aufschlagwechsel

Um anzuzeigen, daß der Aufschläger zum Rückschläger wird, d.h. das Aufschlagrecht hat gewechselt. Siehe Definitionen Aufschlagrecht und Aufschlagwechsel.

Stop

Um das Spiel -falls erforderlich- zu unterbrechen, wenn der Schiedsrichter dies versäumt hat, und wenn andere Rufe nicht angebracht sind.

Regel 2 - Die Zählweise

4-3

Ein Beispiel für einen Spielstand. Der Punktstand des Aufschlägers wird immer zuerst genannt; so führt in diesem Beispiel der Aufschläger mit 4:3 Punkten. Bei gleicher Punktzahl verwendet man den Begriff beide (z.B. '0-beide').

Keine Verlängerung

Um anzuzeigen, daß der laufende Satz bei 8-beide nur bis 9 (Punkte) gespielt wird. (Wird nur einmal in jedem Satz gerufen).

Verlängert bis 10

Um anzuzeigen, daß der laufende Satz bei 8-beide bis 10 (Punkte) gespielt wird. (Wird nur einmal in jedem Satz gerufen).

Satzball

Um jedes Mal, wenn es so weit ist, anzuzeigen, daß der Aufschläger nur noch einen Punkt benötigt, um den laufenden Satz zu gewinnen. Siehe Definition Satzball.

Spielball

Um jedes Mal, wenn es so weit ist, anzuzeigen, daß der Aufschläger nur noch einen Punkt benötigt, um das Spiel zu gewinnen. Siehe Definition Spielball.

Regel 18 - Spielkontrolle (Wiederholung von Schiedsrichterentscheidungen)

Let-Ball oder Let

Ruf des Punktrichters, nachdem der Schiedsrichter entschieden hat, daß ein Ballwechsel wiederholt werden muß.

Ball an (Name des Spielers)

Ruf des Punktrichters, nachdem der Schiedsrichter diesem Spieler einen Punkt zugesprochen hat.

Kein Let

Ruf des Punktrichters, nachdem der Schiedsrichter entschieden hat, daß einem Einspruch nicht stattgegeben wird.


Anhang 2.2.1 Rufe des Punktrichters ( Doppel )

Alle Punktrichterrufe für das Doppel sind dieselben wie für das Einzel, mit Ausnahme von:

Rufen des Punktrichters wie sie verwendet werden in :

Regel 19 - Aufgaben des Punktrichters

2. Aufschläger

Um anzuzeigen, daß, wenn nach einem Aufschlag des 1. Spielers eines Doppels ein Ballwechsel verloren wurde, der 2. Spieler an die Reihe kommt, aufzuschlagen. (siehe Definitionen 2.Aufschläger und Aufschlagrecht)

Aufschlagwechsel

Um anzuzeigen, daß die Aufschläger zu Rückschlägern wurden, d.h. das Aufschlagrecht hat von einem Doppel zum anderen gewechselt.

Regel 2 - Die Zählweise

Keine Verlängerung

Um anzuzeigen, daß der laufende Satz bei Punktstand 14-beide nur bis 15 (Punkte) gespielt wird.
(Wird nur einmal in jedem Satz gerufen).

Verlängert bis 17

Um anzuzeigen, daß der laufende Satz bei Punktstand 14-beide bis 17 (Punkte) gespielt wird.
(Wird nur einmal in jedem Satz gerufen).

Satzball

Um anzuzeigen, daß ein Doppel nur noch einen Punkt benötigt, um den laufenden Satz zu gewinnen.Siehe Definition Satzball.

Spielball

Um anzuzeigen, daß ein Doppel nur noch einen Punkt benötigt, um das Spiel zu gewinnen.
Siehe Definition Spielball.

Spielball / Satzball

Um anzuzeigen, daß ein Doppel nur noch einen Punkt benötigt, um das Spiel zu gewinnen, und das gegnerische Doppel noch einen Punkt benötigt, um den laufenden Satz zu gewinnen.


Anhang 2.3 Rufe des Schiedsrichters

Stop

Um das Spiel zu unterbrechen.

Zeit

Um anzuzeigen, daß eine in den Regeln vorgeschriebene Zeitspanne abgelaufen ist.

Halbzeit

Um die Spieler darauf hinzuweisen, daß die Hälfte der Einspielzeit vorbei ist.

Let-Ball

Wenn auf Einspruch eines Spielers hin, ein Let gewährt wird.

Kein Let

Wenn der Einspruch eines Spielers abgelehnt wird.

Ball an (Name des Spielers)

Um anzuzeigen, daß dem genannten Spieler ein Punkt zuerkannt wird.

15 Sekunden

Um den oder die Spieler darauf hinzuweisen, daß nur noch 15 Sekunden von einer gewährten 90-Sekunden-Unterbrechung verbleiben.

Let

(Kann von einer Erklärung begleitet sein). Um anzuzeigen, daß ein Ballwechsel wiederholt werden muß, in Fällen, in denen der Ruf Let-Ball nicht anwendbar ist.

Verwarnung

Um einem Spieler anzuzeigen, daß er gegen Regel 17, Verhalten auf dem Court, verstoßen hat und deshalb verwarnt wird.

Strafschlag

Um einem Spieler anzuzeigen, daß er gegen Regel 17, Verhalten auf dem Court, verstoßen hat und deshalb seinem Gegner ein Ballwechsel zugesprochen wird.

Satzstrafe

Um einem Spieler anzuzeigen, daß er gegen Regel 17, Verhalten auf dem Court, verstoßen hat und deshalb seinem Gegner ein Satz zugesprochen wird.

Disqualifikation

Um einem Spieler anzuzeigen, daß er gegen Regel 17, Verhalten auf dem Court, verstoßen hat und deshalb seinem Gegner das Spiel zugesprochen wird.


Anhang 3 Experimentelle Schiedsrichter-Systeme

Der Welt Squash Verband (WSF) sucht zur Zeit mit einem experimentellen Schiedsrichter-System Erfahrung zu sammeln, um festzustellen, ob es eine tragfähige Alternative zum bestehenden Punktrichter-/Schiedsrichter-System darstellt (das in den Regeln 18, 19 und 20 beschrieben ist).

Die Auswertung wird sich über den gesamten Gültigkeitszeitraum der 97-er Regeln erstrecken.

Es handelt sich um das '2-Schiedsrichter-System'. Eine Kurzbeschreibung wird im folgenden gegeben, jedoch ist eine ausführliche Dokumentation kostenfrei beim Weltverband oder seinen Mitgliedsländern erhältlich.

Jeder Veranstalter von Squash-Wettkämpfen, der dieses System einmal erproben möchte, wird ersucht, die Einzelheiten von der WSF anzufordern und anschließend -wenn möglich- einen kurzen Erfahrungsbericht an die Hauptgeschäftsstelle der WSF zu senden.

Beim 2-SR-System werden nur zwei Offizielle eingesetzt, die 'Schiedsrichter' und 'Einspruch-Schiedsrichter' genannt werden.

Der 'Schiedsrichter' übernimmt alle Aufgaben, die sonst vom Punktrichter und vom Schiedsrichter im traditionellen System erfüllt werden, und der 'Einspruch-Schiedsrichter' spielt solange keine Rolle bei der Spielführung, bis von einem der Spieler ein Einspruch gegen eine Entscheidung des Schiedsrichters eingelegt wird. Beide Spieler können beim Einspruch-SR gegen eine Entscheidung des Schiedsrichters Einspruch einlegen. Die Entscheidung des Einspruch-Schiedsrichters ist endgültig.

Alle Einsprüche wegen 'Behinderung', 'Spieler wurde vom Ball getroffen' und wegen unterbliebener Rufe bei Aufschlag oder Rückschlag werden zunächst vom 'Schiedsrichter' entschieden, aber jeder Einspruch gegen einen SR-Ruf im Spiel 'aus','doppelt','tief') richtet sich direkt an den Einspruch-SR, da die Entscheidung des SR's ja bereits bekannt ist.


Anhang 4 Punkt-pro-Ballwechsel-Zählweise -PPB- (Pars : 'point-a-rally scoring')

Die bestehende Zählweise, wie sie in Regel 2 (Zählweise) und Regel 3 (Punkte) der Squash-Regeln des Weltverbandes für das Einzel beschrieben wird, bleibt die anerkannte Zählweise für das Einzel.
Folgenden Abweichungen sind zu beachten, wenn die PPB Zählweise angewendet wird:

1. Die Zählweise

Je nach Wahl des Wettkampfveranstalters muß die Länge eines Spiels auf zwei oder drei Gewinnsätze festgelegt werden, wobei jeder Satz entweder bis 9 oder bis 15 Punkte gespielt wird.
Wenn ein Satz bis 15 Punkte gespielt wird, gewinnt der Spieler den Satz, der als erster 15 Punkte erreicht hat; mit der Ausnahme, daß bei einem Spielstand von 14-beide der Rückschläger vor dem nächsten Aufschlag wählen muß, ob bis 15 (keine Verlängerung) oder bis 17 Punkte (verlängert bis 17) gespielt werden soll, wobei im letzteren Fall der Spieler den Satz gewinnt, der noch 3 Punkte erzielt. In jedem Fall muß der Rückschläger seine Wahl dem Punktrichter, Schiedsrichter und Gegner deutlich anzeigen.

Wenn ein Satz bis 9 Punkte gespielt wird, gewinnt der Spieler den Satz, der 9 Punkte erreicht hat; mit der Ausnahme, daß bei einem Spielstand von 8-beide der Rückschläger vor dem nächsten Aufschlag wählen muß, ob bis 9 Punkte (keine Verlängerung) oder bis 11 Punkte (verlängert bis 11) gespielt werden soll, wobei im letzteren Fall, der Spieler den Satz gewinnt, der noch 3 Punkte erzielt. In jedem Fall muß der Rückschläger seine Wahl dem Punktrichter, Schiedsrichter und Gegner deutlich anzeigen.

Der Punktrichter muß keine Verlängerung oder Verlängert bis 11 bzw. -17 rufen, bevor weitergespielt wird.

Der Punktrichter muß Satzball rufen, um anzuzeigen, daß ein Spieler noch einen Punkt benötigt, um den laufenden Satz zu gewinnen, Spielball um anzuzeigen, daß ein Spieler noch einen Punkt benötigt, um das Spiel zu gewinnen und Spielball / Satzball, wenn ein Spieler noch einen Punkt benötigt, um das Spiel zu gewinnen und dem Gegner noch ein Punkt fehlt, um den laufenden Satz zu gewinnen.

2. Punkte

Punkte können von jedem der Spieler erzielt werden. Wenn der Aufschläger einen Ballwechsel gewinnt, erhält er einen Punkt und behält das Aufschlagrecht; wenn der Rückschläger einen Ballwechsel gewinnt, erzielt er einen Punkt und erhält das Aufschlagrecht.

3. Der Aufschlag

Das Recht zu Beginn aufzuschlagen oder den Aufschlag anzunehmen wird durch Drehen eines Schlägers ermittelt.

Anmerkung:

Änderungen der Definitionen von Satzball, Spielball, Punkt und Ball an sowie die entsprechenden Punktrichterrufe kommen gemäß den Bestimmungen der Regeln 2 und 3 dieses Anhangs zur Anwendung.


Anhang 5 Regelexperimente zu Testzwecken

Die World Squash Federation kann ihre Mitglieder gelegentlich darum bitten oder bevollmächtigen, gewisse Regelexperimente zu Testzwecken durchzuführen.
Turnierveranstalter, die solche Regelexperimente durchführen, müssen in der Ausschreibung genau darauf hinweisen, in welcher Art und Weise sich die Regeln, Definitionen oder Anhänge von denen der WSF unterscheiden.


Anhang 6 Beschreibung und Maße eines Squashcourts für das Einzel

Länge: 9750 mm von Wand zu Wand
Breite: 6400 mm von Wand zu Wand
Höhe bis zur Unterkante der Aufschlaglinie an der Stitnwand: 1780 mm
Höhe bis zur Unterkante der Auslinie an der Stirnwand: 4570 mm
Höhe bis zur Unterkante der Rückwandauslinie: 2130 mm
Entfernung der näheren Kante der Querlinie von der Rückwand: 4260 mm
Höhe bis zur Oberkante der Tinleiste vom Boden: 480 mm
Dicke der Tinleiste (flach oder oben abgerundet): 15 mm oben bis 45 mm unten

Seitenwandauslinie: Die diagonal verlaufende Auslinie verbindet die Stirnwandauslinie mit der Rückwandauslinie.
Die Aufschlagvierecke müssen innerhalb des Courts auf drei Seiten vollständig durch Linien eingegrenzt sein, die Querlinie bildet die Seite, die der Stirnwand am nächsten ist, die Seitenwand bildet die vierte Seite. Die Innenmaße der Aufschlagvierecke betragen 1600 mm.
Alle Courtmaße müssen gemessen werden vom Berührungspunkt zwischen Boden und Stirnwand: 1 m über der Bodenebene.
Alle Linien müssen 50 mm breit sein. Alle Linien müssen rot sein.
Hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinien auf den Wänden, wird vorgeschlagen, so den Verputz zu formen, daß er entlang dieser Linien eine konkave Rinne bildet.


Anhang 6.1 Beschreibung und Maße eines Squashcourts für das Doppel

Die Beschreibung, Maße, Zeichen und Konstruktion müssen die gleichen sein wie bei einem WSF Court für das Einzel, außer die Courtbreite zwischen den Spielflächen muß 7620 mm betragen.


Anhang 7 Normen für einen Standard-Turnierball mit gelbem Punkt

Die folgenden Normen gelten als Standard für einen WSF-Squash-Turnierball mit gelbem Punkt:

Durchmesser (mm): 40,0 + oder - 0,5
Gewicht (gr): 24,0 + oder - 0,5
Festigkeit (N/mm) bei 23 Grad C: 3,2 + oder - 0,4
Sprungkraft: bei 23 Grad C: 16 - 17
bei 45 Grad C: 26 - 28


Anhang 8 Normen für einen Squash-Schläger

Maße
Maximale Länge 686 mm
Maximale Breite (gemessen in rechten Winkeln zum Schaft) 215 mm
Maximale Länge der Saiten 390 mm
Maximales Bespannungsfläche 500 qcm
Minimale Breite eines Rahmens oder eines Teils davon (gemessen horizontal zur Bespannung) 7 mm
Maximale Tiefe des Rahmens oder eines Teils davon (gemessen in rechten Winkeln zur Bespannung) 26 mm
Minimaler Radius des äußeren Rahmenbogens an jedem Punkt 50 mm
Minimaler Radius des Bogens der Rahmenkante oder eines Teils davon 2 mm

Gewicht
Maximales Gewicht 255 Gramm

Konstruktion
a) Der Schlägerkopf ist definiert als der Teil des Schlägers, der die bespannte Fläche enthält oder umfaßt.
b) Saiten und Saitenenden müssen innerhalb des Schlägerkopfes eingelassen sein oder in Fällen, wo dies aufgrund des Schlägermaterials oder Designs nicht möglich ist, müssen sie durch ein sicher angebrachtes Schutzband geschützt werden.
c) Das Schutzband muß aus flexiblem Material bestehen, das nach harten Boden- oder Wandkontakten keine scharfen Kanten entstehen läßt.
d) Das Schutzband muß aus weißem, farblosem oder ungefärbtem Material sein. Wo ein Hersteller aus modischen Gründen farbige Schutzbänder verwendet, muß er gegenüber der WSF nachweisen, daß das Schutzband nach Wand- bzw. Bodenkontakt keine farbigen Streifen hinterläßt.
e) Der Schlägerrahmen muß eine Farbe haben und / oder aus einem Material sein, daß bei einem normalen Schlag gegen Wände oder Boden keine Spuren bleiben.
f) Die Saiten müssen aus Darm, Nylon oder einem ähnlichem, metallfreiem Material sein.
g) Es sind nur zwei Schichten von Saiten erlaubt; diese müssen, wo sie sich kreuzen, wechselweise geflochten oder verbunden sein. Das Saitenmuster muß generell einheitlich sein und eine Fläche im Schlägerkopf bilden.
h) Alle Saitenhalter, Vibrationsdämpfer oder andere Hilfsmittel, die an irgendeinem Teil des Schlägers befestigt werden, dürfen nur dem Schutz vor Abnützung und Vibration dienen und müssen dafür der Größe und Anbringung nach zweckmäßig sein. Sie dürfen nicht innerhalb der Schlagflächenzone der Besaitung befestigt sein (d.h. die Zone, bei der sich die Saiten überlappen).
i) Es darf keine unbespannten Flächen innerhalb der Schlägerkonstruktion geben, die es erlauben würden, einen runden Gegenstand, der größer als 50 mm im Durchmesser ist, durchzulassen.
j) Die ganze Schlägerkonstruktion, einschließlich des Schlägerkopfes, muß symmetrisch zur Mitte des Schläger sein, d.h. wenn man den Schläger flachliegend von oben betrachtet, muß eine vertikal gezogene Linie von Kopf bis Schaft genau durch die Mitte laufen.
k) Alle Änderungen der Schlägernorm treten erst mit einer Frist von 2 Jahren nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die WSF entscheidet bei Anfragen, ob ein Schläger oder Prototyp mit den obigen Bestimmungen zu vereinbaren ist oder anderweitig zum Spiel zugelassen wird oder nicht, und sie wird Richtlinien herausbringen, die die Auslegung der obigen Bestimmungen unterstützen werden.


Anhang 9 Spielerkleidung

Veranstalter können bestimmte Auflagen hinsichtlich der Spielerbekleidung machen, denen in ihrem Turnier oder ihren Turnieren Folge zu leisten ist.


Anhang 10 Augenschutz

Obwohl das Verletzungsrisiko beim Squash sehr gering ist, wird ein Augenschutz empfohlen, wenn die Vermeidung einer Augenverletzung von besonderer Bedeutung für einen Spieler ist. Dieser Augenschutz sollte einer nationalen Norm entsprechend hergestellt sein und sachgemäß während des ganzen Spiels getragen werden. Es liegt in der Verantwortung des Spielers, sich über die ausreichende Qualität des verwendeten Produkts Klarheit zu verschaffen.

Beachten Sie: Nationale Normen für Augenschutz bei Rückschlagsportarten wurden seit September 1996 von der Kanadischen-, Nordamerikanischen- und Australisch- / Neuseeländischen- Normen Gesellschaft veröffentlicht.


Anhang 11 Richtlinien für nationale Verbände, deren Mitgliedsorganisationen und Turnierveranstalter

(Die entsprechenden Regelungen für den Bereich des ÖSRV sind in den Ordnungen des ÖSRV festgelegt. Die nachfolgenden Regelungen des Anhang 11 haben deshalb keine, oder nur bedingt Gültigkeit für den Bereich des ÖSRV.)

11.1 Disziplinarausschuß

Wenn ein Spieler irgendeinen der folgenden Verstöße begeht, kann er durch den Disziplinarausschuß bestraft werden:

11.1.1

Alle Verstöße, die in Regel 17, Verhalten auf dem Court, aufgeführt sind.

11.1.2

Nichtbeachten der Anmeldebedingungen für ein Turnier, einschließlich jeglicher Vorschriften hinsichtlich der Kleidung und Werbung.

11.1.3

Absagen oder Nichtantreten bei einer Veranstaltung, nachdem die Anmeldung dazu oder die Annahme einer Einladung zum Spielen erfolgt ist.

11.1.4

Abbruch eines Spieles.

11.1.5

Versäumnisse bei einem Turnier oder einer Veranstaltung. Der Disziplinarausschuß kann Bestätigung oder Beweis für eine behauptete -zunächst in 'gutem Glauben' angenommene- Verletzung, Krankheit oder andere Notsituation verlangen.

11.1.6

Wenn ein Spieler es ablehnt, der sinnvollen Bitte nach Interviews mit den Medien zu entsprechen.

11.2 Sinn und Zweck des Disziplinarausschusses

11.2.1

Den guten Ruf der WSF und des Squash-Sports zu wahren.

11.2.2

Alle Probleme zu klären, die im Zusammenhang stehen mit dem Verhalten der Spieler untereinander, oder zu Punkt- und Schiedsrichtern, Sponsoren und der Öffentlichkeit.

11.3 Befugnisse des Disziplinarausschusses

11.3.1

Eine Verwarnung oder ein Bußgeld zu verhängen.

11.3.2

Preisgeld für einen Spieler zurückzuhalten, der in ein mögliches Disziplinarverfahren verwickelt wird.

11.3.3

Die Empfehlung an den Vorstand eines Verbandes auszusprechen, einen Spieler zu sperren.

11.3.4

Dem Vorstand eines Verbandes ein Vorgehen zu empfehlen, das notwendig ist, um die Arbeit des Disziplinarausschusses weiter zu ermöglichen.

11.3.5

Einen kompletten Bericht über den betreffenden Spieler an dessen Verband zu schicken.

11.4. Verfahren

11.4.1

Nachdem der Disziplinarausschuß über einen Vorfall unterrichtet wurde, muß eine Sitzung einberufen werden, an der der Vorsitzende des Disziplinarausschusses, ein Vertreter des Verbandes, der Spieler und -wenn es der Spieler wünscht- sein Beistand teilnehmen.

11.4.2

Ein Spieler muß über die etwaige Beschuldigung, die gegen ihn vorgebracht wird, unterrichtet und gebeten werden, seine persönliche Ansicht zu dem Vorfall dem Ausschuß zu unterbreiten.

11.4.3

Ein Spieler kann gegen die Folgen des Disziplinarverfahrens Einspruch einlegen, muß dies aber innerhalb von 28 Tagen beim Verband in schriftlicher Form tun.

11.4.4

Ein Einspruch wird von einem gesonderten Ausschuß behandelt, der vom Vorstand des Verbandes eingesetzt wird.

Anmerkung:
Mitgliedsländer können diese Richtlinien für ihre eigenen nationalen Meisterschaften oder andere Wettkämpfe übernehmen, die unter der Obhut des nationalen Verbandes stehen, oder sie als Grundlage für ihre eigenen Verfahren heranziehen.




Internationale SQUASH-SPIELREGELN für das DOPPEL

1. DAS SPIEL

Das internationale Squash-Doppel wird von zwei Mannschaften (Doppel) gespielt. Jedes Doppel besteht aus zwei Spielern. Die Spieler haben einen genormten Schläger und benutzen einen genormten Ball auf einem genormten Spielfeld. Schläger, Ball und Spielfeld müssen den Normen des WSF entsprechen.

Anmerkung
A Es wird ausdrücklich empfohlen, daß während des ganzen Spieles Schutzbrillen getragen werden, die den Bestimmungen der Canadian Standards Association oder den amerikanischen ASTM-Bestimmungen entsprechen.
B Überall, wo in diesen Regeln die Begriffe Spieler oder Schiedsrichter Verwendung finden, ist sowohl die männliche als auch die weibliche Form gemeint.


2. DIE ZÄHLWEISE

Je nach Wahl des Turnierveranstalters wird ein Spiel über zwei oder drei Gewinnsätze gespielt.
Jeder Satz wird bis zu 15 Punkten gespielt und wird von dem Doppel gewonnen, das zuerst 15 Punkte erreicht hat.Ausnahme: Beim Stand von 14-beide, müssen die Rückschläger vor dem nächsten Aufschlag bestimmen, ob der Satz bis 15 (keine Verlängerung) oder bis 17 Punkte (verlängert bis 17) fortgesetzt wird. In diesem Fall gewinnt das Doppel den Satz, das noch drei Punkte erzielt. Die Rückschläger müssen auf jeden Fall ihre Entscheidung dem Punktrichter, dem Schiedsrichter und den Gegnern deutlich anzeigen.
Bevor das Spiel weitergeht, muß der Punktrichter entweder keine Verlängerung oder verlängert bis 17 ansagen. Der Punkrichter muß Satzball rufen, um anzuzeigen, daß eine Seite nur noch einen Punkt benötigt, den laufenden Satz zu gewinnen oder Spielball, um anzuzeigen, daß nur noch ein Punkt benötigt wird, das Spiel zu gewinnen. Spielball/Satzball wird angesagt, wenn eine Seite einen Punkt benötigt, das Spiel zu gewinnen und die andere Seite einen Punkt benötigt, den laufenden Satz zu gewinnen.


3. PUNKTE

Punkte können von jedem Doppel erzielt werden. Wenn die Aufschläger einen Ballwechsel gewinnen, erhalten sie einen Punkt und behalten weiterhin das Aufschlagrecht. Wenn die Rückschläger einen Ballwechsel gewinnen, erhalten sie einen Punkt und der Aufschläger verliert sein Aufschlagrecht.


4. DER AUFSCHLAG

4.1

Das erste Aufschlagrecht wird durch Drehen eines Schlägers ermittelt. Das Doppel, das aufschlägt, nennt man die Aufschläger und das Doppel, das den Aufschlag annimmt, die Rückschläger.
Zu Beginn des zweiten und jeden weiteren Satzes, kann das Doppel, das den vorhergehenden Satz gewonnen hat, wählen, aufzuschlagen oder den Aufschlag anzunehmen. Dies muß dem Punktrichter, dem Schiedsrichter und den Gegnern angezeigt werden.
Mit Ausnahme des ersten Ballwechsels jeden Satzes, schlagen die Partner eines Doppels nacheinander auf. Der erste Spieler schlägt solange auf, bis sein Doppel einen Ballwechsel verliert - der Punktrichter muß 2.Aufschlag rufen. Der zweite Spieler schlägt dann solange auf, bis sein Doppel wieder einen Ballwechsel verliert - der Punktrichter muß Aufschlagwechsel rufen. Bei diesem Stand wechselt das Aufschlagrecht, d.h. die Rückschläger werden die Aufschläger, die dann in derselben Weise aufschlagen wie oben aufgeführt.
Beim ersten Aufschlag in jedem Satz, schlägt immer nur der 2. Spieler der Aufschläger auf, solange bis sein Doppel einen Ballwechsel verliert. Dann wechselt das Aufschlagrecht (Ruf des Punktrichters Aufschlagwechsel).
Die Reihenfolge, wer als erster und wer als zweiter in einem Doppel aufschlägt, darf während eines laufenden Satzes nicht geändert werden. Zu Beginn eines neuen Satzes kann die Reihenfolge geändert werden. Wenn eine solche Änderung durchgeführt wird, muß dies vor Beginn des Satzes deutlich dem Punktrichter, dem Schiedsrichter und den Gegnern angezeigt werden.

4.2

Am Anfang eines Satzes hat der 2. Spieler der Aufschläger die Wahl, von welcher Seite er aufschlagen möchte. Nachdem das Aufschlagrecht wechselt, kann der 1. Aufschläger dieses Doppels, die Seite wählen, von der er aufschlagen möchte. Wenn dann ein Ballwechsel verlorengeht, muß der 2. Aufschläger von der rechten Seite aufschlagen, wenn sein Partner zuletzt von links aufgeschlagen hat und umgekehrt.
Jeder Spieler schlägt abwechselnd von jeder Seite auf, solange er der Aufschläger bleibt, es sei denn ein Ballwechsel wird wiederholt, wobei er nochmals von der gleichen Seite aufschlagen muß.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter

Falls es so aussieht, als ob der Aufschläger von der falschen Seite aufschlagen möchte oder einer der Spieler unsicher wirkt, welche Aufschlagseite die richtige ist, muß der Punktrichter die richtige Seite bekanntgeben. Macht der Punktrichter dabei einen Fehler oder entsteht darüber eine Meinungsverschiedenheit, so entscheidet der Schiedsrichter über die richtige Aufschlagseite.

4.3

Vor Satzbeginn muß jedes Doppel bestimmen, welcher Spieler den Aufschlag von der rechten und welcher von der linken Seite annimmt. Während eines Satzes muß diese Aufstellung (rechts oder links) eingehalten werden.
Sollten die Spieler dies zu Beginn eines neuen Satzes ändern wollen, müssen sie dies deutlich dem Punktrichter, dem Schiedsrichter und den Gegnern anzeigen.

4.4

Für den Aufschlag muß der Ball fallengelassen oder in die Luft geworfen werden, bevor er geschlagen wird. Ein Spieler der nur einen Arm gebrauchen kann, darf den Schläger dazu verwenden, den Ball in die Luft zu werfen.
Wenn ein Spieler, nachdem er den Ball fallengelassen oder in die Luft geworfen hat, keinen Schlagversuch unternimmt, kann er den Ball nochmals fallenlassen oder hochwerfen, um den Aufschlag auszuführen.
Das Spiel beginnt mit einem gültigen Aufschlag. Ein Aufschlag ist gültig, wenn er nicht als Fehler, Fußfehler, Tief oder Aus eingestuft wurde. Der Aufschläger hat zwei Aufschlagversuche für einen gültigen Aufschlag. Er verliert sein Aufschlagrecht nicht, wenn der erste Aufschlag nicht gültig war. Wenn der erste Aufschlag nicht gültig war, so hat der Rückschläger nicht die Wahl diesen anzunehmen oder nicht. Der Aufschläger muß von derselben Aufschlagseite nochmals aufschlagen. Wenn ein zweiter Aufschlag notwendig ist und dieser auch nicht gültig ist, verliert der Spieler sein Aufschlagrecht und den Punkt.

4.5

Ein Aufschlag ist ungültig ...

4.5.1

... wenn der Ball, nachdem er fallengelassen oder hochgeworfen wurde, eine Wand, den Fußboden, die Decke oder andere Courteinrichtungen berührt - Punktrichterruf Fehler.

4.5.2

... wenn der Aufschläger, in dem Augenblick in dem er den Ball schlägt, nicht mit mindestens einem Teil eines Fußes innerhalb des Aufschlagviertels steht, ohne dabei mit einem Teil dieses Fußes die Begrenzungslinie zu berühren. Vorausgesetzt, daß die Linie nicht berührt wird, darf ein Teil dieses Fußes über die Linie hinausragen. - Punktrichterruf Fußfehler.

4.5.3

... wenn der Aufschläger versucht, den Ball zu schlagen, ihn aber nicht trifft. - Punktrichterruf Aufschlagfehler.

4.5.4

... wenn der Ball nicht gültig geschlagen wird. - Punktrichterruf Fehler.

4.5.5

... wenn der Ball ins Aus geht. - Punktrichterruf Aus.

4.5.6

... wenn der Ball irgendeinen Teil des Courts trifft, bevor er die Stirnwand erreicht. - Punktrichterruf Fehler.

4.5.7

... wenn der Ball auf oder unterhalb der Aufschlaglinie auftrifft. - Punktrichterruf Fehler, wenn der Ball über die Tin-Leiste trifft und Punktrichterruf Tief, wenn der Ball auf oder unter die Tin-Leiste trifft.

4.5.8

... wenn der Ball beim ersten Bodenkontakt - es sei denn, der Gegner nimmt den Ball als Volley - auf den Boden auf oder außerhalb der Quer- oder Mittellinie des gegnerischen Platzviertels aufspringt. - Punktrichterruf Fehler.

4.5.9

... wenn eine Kombination von Fehlern auftritt wie in Regel 4.5.1 bis 4.5.8 beschrieben.

4.6

Der Aufschläger darf erst aufschlagen, nachdem der Punktrichter den Spielstand vollständig angesagt hat.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter

Der Punktrichter darf durch seine Ansage des Spielstandes das Spiel nicht verzögern. Sollte jedoch der Aufschläger aufschlagen bzw. es versuchen wollen, bevor der Spielstand angesagt worden ist, muß der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und den Aufschläger ermahnen, solange zu warten, bis der Spielstand genannt worden ist.


5. DER BALLWECHSEL

Nach einem gültigen Aufschlag wird der Ball von beiden Doppeln abwechselnd gespielt, bis entweder einer der Spieler einen ungültigen Schlag macht, sich der Ball nicht mehr den Regeln entsprechend im Spiel befindet oder das Spiel durch Rufe des Punkt- oder Schiedsrichters unterbrochen wird.


6. GÜLTIGER RÜCKSCHLAG

6.1

Ein Rückschlag ist gültig, wenn der Ball, bevor er den Boden zweimal berührt hat, vom Rückschläger oberhalb der Tin-Leiste auf die Stirnwand gespielt wird, ohne dabei zuerst den Boden, irgendeinen Körperteil oder ein Kleidungsstück des schlagenden Spielers, noch den Schläger irgendeines anderen Spielers, deren Körper oder Kleidung zu berühren und nicht ins Aus geschlagen wird.

6.2

Ein Rückschlag ist nicht gültig, wenn der Ball vor oder nach Auftreffen auf die Stirnwand und bevor er auf dem Boden aufspringt, das Brett trifft, oder wenn der Schläger zum Zeitpunkt des Ballkontaktes nicht in der Hand des Rückschlägers ist.


7. LET

Ein Let ist ein Ballwechsel, der nicht entschieden werden kann. Der Ballwechsel, für welchen ein Let zugestanden wird, zählt nicht und der Aufschläger muß seinen Aufschlag von der gleichen Seite wiederholen.


8. GEWONNENE BALLWECHSEL

Ein Doppel gewinnt einen Ballwechsel ...

8.1

... gemäß Regel 4.4, wenn das Doppel die Rückschläger sind.

8.2

... wenn es den Gegnern nicht gelingt, einen gültigen Rückschlag auszuführen, es sei denn, den Gegnern wird ein Let gewährt oder der Ballwechsel zugesprochen.

8.3

... wenn der Ball einen der Gegner, dessen Kleidung oder Ausrüstung trifft und die Gegner zu diesem Zeitpunkt nicht die Rückschläger sind, außer die Regeln 9, 10 und 13.1.1 besagen etwas anderes. In allen Fällen muß der Schiedsrichter entsprechend entscheiden.

8.4

... wenn der Schiedsrichter diesem Doppel einen Ballwechsel zuspricht, sofern dies in den Regeln vorgesehen ist.

8.5

... wenn ein Gegner, der gerade den Ball schlägt, mit diesem Ball seinen eigenen Partner, dessen Kleidung oder Ausrüstung trifft.


9. TREFFEN DES GEGNERS MIT DEM BALL

9.1

Wenn der Ball, bevor er die Stirnwand erreicht hat, einen der Gegner, dessen Schläger, Kleidung oder Ausrüstung trifft, muß der Ballwechsel unterbrochen werden und ...

9.1.1

... ein Let gewährt werden, sofern der Rückschlag gut gewesen wäre.

9.1.2

... das Doppel, das den Ball geschlagen hat, verliert den Ballwechsel, sofern der Rückschlag nicht gut gewesen wäre.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter

Wenn ein Spieler wie in Regel 9 beschrieben, vom Ball getroffen wird, so muß der Punktrichter Tief rufen. Der Schiedsrichter beurteilt die Flugbahn des Balles und trifft die weiteren Entscheidungen.


10. WEITERE SCHLAGVERSUCHE

Wenn der Rückschläger einen Schlag ausführt und den Ball verfehlt, so kann er weitere Schlagversuche unternehmen. Wenn der Ball, nachdem er verfehlt wurde, einen der Gegner oder dessen Kleidung und Ausrüstung berührt, so wird nach Auffassung des Schiedsrichters ...

10.1

... ein Let gewährt, wenn der Rückschläger einen gültigen Schlag hätte ausführen können.

10.2

... den Gegnern der Ballwechsel zugesprochen, wenn der Rückschläger keinen gültigen Schlag hätte ausführen können.

Wenn ein weiterer Schlagversuch erfolgreich ist, aber dieser gültige Rückschlag die Stirnwand nicht erreichen kann, weil der Ball einen der Gegner, dessen Kleidung oder Ausrüstung trifft, muß in allen Fällen ein Let gewährt werden. Wenn ein weiterer Schlagversuch keinen gültigen Schlag ergeben hätte, verliert der Rückschläger den Ballwechsel.


11. EINSPRÜCHE

Der Verlierer eines Ballwechsels kann gegen jede Entscheidung des Punktrichters hinsichtlich dieses Ballwechsels Einspruch erheben. Einsprüche gemäß Regel 11 sind mit den Worten Let bitte beim Schiedsrichter zu erheben. Das Spiel muß bis zur Entscheidung des Schiedsrichters unterbrochen werden.

Falls ein Einspruch gemäß Regel 11 abgelehnt wird, bleibt die Entscheidung des Punktrichters bestehen. Falls der Schiedsrichter sich nicht sicher ist, muß er ein Let gewähren, mit Ausnahme der in den Anmerkungen für Schiedsrichter zu Regel 11.2.1 und der Anmerkungen für Schiedsrichter C und D zu Regel 11.2.2 vorgesehenen Fällen.
Erlaubte Einsprüche oder das Einschreiten des Schiedsrichters gemäß Regel 20.4 werden nachstehend für jede einzelne Situation gesondert behandelt.

Anmerkung für Schiedsrichter

Eine andeutende Geste ist keine anerkannte Form des Einspruchs.

11.1

Einsprüche beim Aufschlag

11.1.1

Gegen die Rufe des Punktrichters Fehler, Fußfehler, Tief oder Aus beim ersten Aufschlag kann kein Einspruch erhoben werden.

11.1.2

Wenn der Punktrichter beim 2.Aufschlag Fehler, Fußfehler, Tief oder Aus ruft, kann der Aufschläger Einspruch erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß ein Let gewährt werden.

11.1.3

Wenn der Punktrichter beim 1. oder 2.Aufschlag versäumt, Fehler, Fußfehler, Tief oder Aus zu rufen, kann jeder der beiden Rückschläger Einspruch erheben. Dies können sie sofort nach dem Aufschlag oder nach beendetem Ballwechsels tun, falls sie weitergespielt oder versucht haben den Ball zu schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Aufschlag fehlerhaft war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und entweder einen zweiten Aufschlag gewähren oder den Ballwechsel den Rückschlägern zugestehen.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter

Wenn ein Let beim ersten Aufschlag gewährt wird, gibt es einen neuen ersten Aufschlag, beim zweiten, einen neuen zweiten Aufschlag.

11.2

Einsprüche in anderen Spielsituationen

11.2.1

Gegen die Rufe des Punktrichters Doppelt, Tief oder Aus nach einem Rückschlag kann der Rückschläger Einspruch erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß der Schiedsrichter ein Let gewähren. Dies gilt nicht, wenn nach Ansicht des Schiedsrichters ...
... der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden Schlag dieses Spielers unterbrochen hat. In diesem Fall muß der Ballwechsel dem Doppel dieses Spielers zugesprochen werden.
... der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden Schlag des Gegners unterbrochen oder verhindert hat. In diesem Fall muß der Ballwechsel der gegnerischen Seite zugesprochen werden.

Anmerkung für Schiedsrichter

Im letzteren Fall muß dem Gegner auch dann der Ballwechsel zugesprochen werden, wenn der Schiedsrichter nicht sicher ist, ob der Ruf des Punktrichters richtig war.

11.2.2

Wenn der Punktrichter nach dem Rückschlag eines Spielers versäumt, "Doppelt", "Tief" oder "Aus" zu rufen, kann jeder Spieler des gegnerischen Doppels Einspruch erheben. Dies können sie entweder sofort oder nach beendetem Ballwechsel tun, falls einer der beiden Gegner den Ball gespielt oder versucht hat, den Ball zu schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Rückschlag ungültig war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel der gegnerischen Seite zusprechen.

Anmerkungen für Schiedsrichter

A Nach ausgeführtem Aufschlag kann gemäß Regel 11 kein Einspruch gegen etwas erhoben werden, das vor diesem Aufschlag passiert ist.

B Wird bei einem Ballwechsel mehr als ein Einspruch erhoben, muß der Schiedsrichter jeden Einspruch berücksichtigen.

C Wenn der Punktrichter bei einem Rückschlag Doppelt, Tief oder Aus ruft und dieser Rückschlag daraufhin tief oder aus geht, muß der Schiedsrichter bei einem Einspruch nach dem letzteren Ereignis entscheiden, auch wenn er die Entscheidung des Punktrichters dadurch ändert oder sich über diese nicht sicher ist.

D Wenn der Punktrichter bei einem zweiten Aufschlag Fehler, Fußfehler, Tief oder Aus ruft und dieser Aufschlag anschließend tief, aus oder nochmals fehlerhaft ist, muß der Schiedsrichter bei einem Einspruch nach dem letzteren Ereignis entscheiden, auch wenn er die Entscheidung des Punktrichters dadurch ändert oder sich über diese nicht sicher ist.


12. BEHINDERUNG

12.1

Wenn ein Spieler an der Reihe ist, den Ball zu schlagen, darf er von seinen Gegnern nicht behindert werden.

12.2

Um eine Behinderung zu vermeiden, müssen die Gegner jede Anstrengung unternehmen, den am Schlag befindlichen Spieler folgende Möglichkeiten einzuräumen ...

12.2.1

... unbehinderten, direkten Zugang zum Ball

12.2.2

... gute Sicht zum Ball

12.2.3

... ausreichend Platz den Ball zu schlagen

12.3

Unter Behinderung versteht man, wenn die Gegner irgendeine Bedingung der Regel 12.2 nicht erfüllen, auch wenn sie jede Anstrengung unternehmen, diese zu verhindern.

Anmerkungen für Schiedsrichter

A (R1) In 12.2.1 müssen beide Gegner dem Spieler direkten Zugang zum Ball gewähren, d.h. nachdem einer der beiden Gegner seinen Rückschlag einschließlich eines angemessenen Ausschwunges vollendet hat, müssen sie beide den Weg sofort frei machen. Der Spieler, der zum Ball läuft, muß auch jede Anstrengung unternehmen, zum Ball zu gelangen und wenn möglich, den Ball zu schlagen.

B (R2) Die gute Sicht zum Ball in 12.2.2 gilt nur für den Rückprall von der Stirnwand.

C Der ausreichende Platz für die Ausführung des Schlages in 12.2.3 bedeutet, daß die Gegner dem Spieler ausreichend Platz, für eine angemessene Ausholbewegung, für das Treffen des Balles und einen angemessenen Ausschwung gewähren müssen.

D Eine Behinderung, die durch eine übermäßige Ausholbewegung entsteht, kann nicht dazu führen, diesem Spieler den Ballwechsel zuzusprechen.

E Das übermäßige Ausschwingen eines Spielers kann für einen seiner Gegner eine Behinderung verursachen, wenn dieser dran ist, den Ball zu schlagen.

12.4

Ein Spieler, der nach seiner Meinung behindert wird, hat die Wahl weiterzuspielen oder den Ballwechsel zu unterbrechen und beim Schiedsrichter um Einspruch zu bitten.

12.4.1 (R3)

Die korrekte Form um Einspruch zu bitten - egal ob der Spieler ein Let oder einen Punkt erwartet - lautet Let bitte.

12.4.2 (R4)

Ein Einspruch kann nur vom Rückschläger selbst eingelegt werden. Der Einspruch muß entweder sofort, wenn eine Behinderung auftritt, erfolgen oder unmittelbar nach der Behinderung, wenn der Spieler eindeutig nicht weiterspielt.

12.5

Der Schiedsrichter muß seine Entscheidung über den Einspruch mit den Worten Kein Let, Ja Let oder Ball an ... (mit dem Namen des Spielers) bekanntgeben. Die Beurteilung der Behinderungssituation liegt einzig beim Schiedsrichter und seine Entscheidung ist endgültig.

12.6

Der Schiedsrichter darf kein Let gewähren und der Spieler verliert den Ballwechsel, wenn ...

12.6.1

... keine Behinderung vorlag.

12.6.2

... eine Behinderung wohl vorlag, der Spieler jedoch keinen gültigen Rückschlag hätte durchführen können oder sich nicht ausreichend bemühte zum Ball zu gelangen um ihn zu schlagen.

12.6.3

... der Spieler die Behinderung eindeutig in Kauf genommen und weitergespielt hat.

12.6.4 (R5)

... der Spieler auf seinem Weg zum Ball die Behinderung selbst verursacht hat.

12.7

Der Schiedsrichter muß ein Let gewähren, wenn eine Behinderung eintritt, bei der die Gegner jede Anstrengung unternommen haben, sie zu vermeiden und der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte ausführen können.

12.8

Der Schiedsrichter muß dem Doppel den Ballwechsel zusprechen, wenn ...

12.8.1

... eine Behinderung vorliegt, die einer der Gegner nicht ausreichend versucht hat zu vermeiden und der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte ausführen können.

12.8.2

... eine Behinderung vorliegt, bei der beide Gegner jede Anstrengung unternommen haben, sie zu vermeiden und der Spieler einen gewinnbringenden Rückschlag hätte ausführen können.

12.9

Der Schiedsrichter hat das Recht ein Let gemäß Regel 12.7 zu gewähren oder den Ballwechsel gemäß Regel 12.8 zuzuschreiben, ohne daß ein Einspruch erhoben wurde. Falls notwendig, kann er hierzu den Ballwechsel unterbrechen.

12.10

Regel 17, Verhalten auf dem Court, kann bei Behinderungsfällen angewandt werden. Der Schiedsrichter muß das Spiel unterbrechen, falls dies noch nicht geschehen ist und eine entsprechende Strafe verhängen, wenn ...

12.10.1 (R6)

... ein Spieler unnötigen Körperkontakt einsetzt.

12.10.2

... ein Spieler seine Gegner durch übermäßige Schlagbewegung in Gefahr bringt.


13. GEWÄHRUNG VON LETS

Zusätzlich zu den in anderen Fällen möglichen Lets können oder müssen Lets in bestimmten Fällen gewährt werden.

13.1

Ein Let kann gewährt werden ...

13.1.1

... wenn einer der Gegner aufgrund seiner Position zum Rückschläger es nicht vermeiden kann, vom Ball getroffen zu werden, bevor er den Rückschlag ausführt.

Anmerkung für Schiedsrichter

Diese Regel bezieht alle Fälle mit ein, bei denen sich der Rückschläger vor einem der Gegner aufhält und dem Gegner die Sicht zum Ball genommen ist oder der Rückschläger den Ball so nah an sich vorbeigehen läßt, daß er den hinter ihm stehenden Gegner trifft. Dies soll jedoch auf keinen Fall als Widerspruch zu den Pflichten des Schiedsrichters gemäß Regel 12 stehen.

13.1.2

... wenn der Ball irgendeinen auf dem Boden liegenden Gegenstand trifft.

Anmerkung für Schiedsrichter

Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, daß die Spieler keine Gegenstände auf den Boden legen.

13.1.3

... wenn der Rückschläger einen Schlag nicht ausführt, weil er befürchtet, einen seiner Gegner zu verletzen.

Anmerkung für Schiedsrichter

Dies schließt auch den Fall ein, wo der Rückschläger den Ball über die Rückwand spielen möchte.

13.1.4

... wenn ein Spieler, nach Ansicht des Schiedsrichters, durch ein Ereignis inner- oder außerhalb des Courts abgelenkt wurde.

13.1.5

... wenn, nach Ansicht des Schiedsrichters, veränderte Courtbedingungen den Ausgang des Ballwechsels beeinflußt haben.

13.2

Ein Let muß gewährt werden ...

13.2.1

... wenn der Rückschläger beim Aufschlag nicht bereit ist und keinen Verusch unternimmt, diesen anzunehmen.

13.2.2

... wenn der Ball während des Spiels kaputtgeht.

13.2.3

... wenn der Schiedsrichter über einen Einspruch entscheiden soll, das aber nicht kann.

13.2.4

... wenn der Ball bei einem sonst gültigen Rückschlag irgendwo im Court eingeklemmt wird und somit nicht auf dem Boden aufspringen kann oder der Ball nach dem ersten Aufspringen ins "Aus" geht.

13.3

Wenn einer der Rückschläger gemäß Regel 13.1.2, 13.1.4 oder 13.1.5 um Let bittet, muß er oder sein Partner immer in der Lage gewesen sein, einen gültigen Rückschlag auszuführen. Wenn der Spieler eines Doppels, der den Rückschlag ausführen wollte, gemäß Regel 13.1.3 um Let bittet, so muß er in jedem Fall die Möglichkeit eines gültigen Rückschlags gehabt haben. Für einen Einspruch der Gegner gemäß Regel 13.1.2, 13.1.4 und 13.1.5 gelten diese Voraussetzungen nicht.

13.4

Kein Let darf gemäß Regeln 13.1.3 und 13.2.1 gewährt werden, wenn der Rückschläger versucht, den Ball zu schlagen, wohl aber gemäß Regeln 13.1.2, 13.1.4, 13.1.5, 13.2.2, 13.2.3 und 13.2.4.

13.5

Die Bedingungen für Einsprüche gemäß Regel 13 sind:

13.5.1

Bei den Regeln 13.1.3 (nur Rückschläger), 13.1.4, 13.2.1 (nur Rückschläger) und 13.2.3 ist ein Einspruch des Spielers notwendig, damit ein Let gewährt werden kann.

13.5.2

Bei den Regeln 13.1.2, 13.1.5, 13.2.2 und 13.2.4 kann der Spieler Einspruch erheben, aber der Schiedsrichter kann auch ohne Einspruch eingreifen.

13.5.3

Der Schiedsrichter muß ohne Einspruch entscheiden, ob ein Let gewährt oder ein Ballwechsel zugesprochen wird, wenn ein Gegener gemäß Regel 13.1.1 vom Ball getroffen wird.


14. DER BALL

14.1

Wenn der Ball nicht im Spiel ist, kann er im gegenseitigen Einverständnis oder falls nur ein Spieler Einspruch erhebt, nach Ermessen des Schiedsrichters, ausgewechselt werden.

Anmerkung für Schiedsrichter

Sowohl die Spieler wie auch der Schiedsrichter können den Ball jederzeit prüfen, wenn er nicht im Spiel ist.

14.2

Wenn ein Ball während des Spiels kaputt geht, muß er sofort durch einen anderen ersetzt werden.

Anmerkung für Schiedsrichter

Der Schiedsrichter entscheidet, ob der Ball kaputt ist.

14.3

Wenn der Ball während eines Ballwechsels kaputt ging, dies aber nicht erkannt wurde, soll für diesen Ballwechsel ein Let gewährt werden, wenn der Aufschläger, bevor er aufschlägt oder der Rückschläger bevor er den Aufschlag annimmt, Einspruch erhebt.

Anmerkung für Schiedsrichter

(R8) Wenn der Rückschläger, bevor er den Aufschlag annimmt, Einspruch erhebt und nach Ansicht des Schiedsrichters der Ball während des Aufschlags kaputt ging, darf der Schiedsrichter nur ein Let für diesen Ballwechsel geben. Falls er aber darüber nicht sicher ist, muß er ein Let für den vorhergehenden Ballwechsel gewähren.

14.4

Die Maßnahmen gemäß Regel 14.3 finden auf den letzten Ballwechsel eines Satzes keine Anwendung. In diesem Fall muß der Einspruch unverzüglich nach dem Ballwechsel erfolgen.

14.5

Falls einer der Spieler den Ballwechsel unterbricht, um Einspruch wegen eines defekten Balls zu erheben und sich herausstellt, daß der Ball nicht kaputt ist, verliert dieses Doppel den Ballwechsel.


15. EINSPIELEN

15.1

Unmittelbar vor Spielbeginn muß den Spielern erlaubt werden, den für das Spiel zu verwendenden Ball fünf Minuten lang warmzuspielen.
Jedes Doppel muß separat den Ball auf dem zu spielenden Court warmspielen. Welches Doppel anfängt, wird duch Drehen des Schlägers ermittelt.
Nach zweieinhalb Minuten Einspielzeit muß der Schiedsrichter Halbzeit rufen und dafür sorgen, daß das zweite Doppel seine Einspielzeit erhält. Mit dem Ruf Zeit muß der Schiedsrichter das Ende der Einspielzeit bekanntgeben.
Eine Pause von bis zu neunzig Sekunden muß zwischen dem Ende der Einspielzeit und dem Beginn des Spiels gewährt werden.

15.2

Wenn der Ball gemäß Regel 14 ersetzt worden ist oder das Spiel nach längerer Unterbrechung wieder aufgenommen wird, gewährt der Schiedsrichter den Spielern die Möglichkeit, den Ball aufzuwärmen, bis er normal spielbar ist. Dies geschieht durch je einen Spieler eines Doppels, die den Ball gemeinsam aufwärmen. Das Spiel wird entweder auf Weisung des Schiedsrichters fortgesetzt oder im gegenseitigen Einvernehmen der Spieler, wenn diese vor dem Ruf des Schiedsrichters bereit sind.

Anmerkung für Schiedsrichter

Der Schiedsrichter hat darauf zu achten, daß beide Spieler den Ball (Regeln 15.1 und 15.2) fair einspielen. Unsportliches Einspielen muß gemäß Regel 17 geahndet werden.

15.3

Der Ball kann nach der fünf Minuten Einspielzeit bis zum Beginn des Spiels, in den Satzpausen und während die Gegner die Ausrüstung wechseln von jedem Doppel weiter gespielt bzw. aufgewärmt werden. Dieses Aufwärmen kann nur durch zwei Spieler vorgenommen werden. Ein Spieler je Doppel hat Vorrang vor zwei Spielern des gleichen Doppels.


16. VERZÖGERUNGSFREIES SPIEL

Nach dem ersten Aufschlag muß grundsätzlich, ohne Verzögerung gespielt werden, wobei nachstehende Bedingungen zu beachten sind:

16.1

Das Spiel kann aufgrund schlechter Lichtverhältnisse oder anderer von den Spielern nicht verursachter Umstände, für eine vom Schiedsrichter zu bestimmende Dauer unterbrochen werden. Der Spielstand wird beibehalten.
Wenn der unbespielbare Zustand dieses Courts unverändert bleibt und ein anderer Court verfügbar ist, kann das Spiel in gegenseitigem Einvernehmen der Spieler oder auf Anordnung des Schiedsrichters auf diesen verlegt werden.
Falls das Spiel bis zum nächsten Tag unterbrochen wird, bleibt der Spielstand bestehen, außer die beiden Doppel vereinbaren, mit dem Spiel nochmals von vorne zu beginnen.

16.2

Zwischen den Sätzen muß eine neunzig Sekunden dauernde Pause erlaubt werden. Die Spieler können während jeder Pause den Court verlassen, müssen jedoch nach Ablauf der angegebenen Zeit wieder spielbereit im Court stehen. Im gegenseitigen Einvernehmen der Spieler kann das Spiel vor Ablauf der neunzig Sekunden wieder aufgenommen werden.

16.3 (R9)

Kann ein Spieler den Schiedsrichter überzeugen, daß ein Wechsel der Ausrüstung, Kleidung oder Schuhe notwendig ist, darf er den Court verlassen. Er ist dazu angehalten, den Wechsel so schnell als möglich vorzunehmen. Der Schiedsrichter kann ihm dafür eine maximale Zeitspanne von neunzig Sekunden einräumen.

16.4

15 Sekunden vor Ablauf einer neunzigsekündigen Pause muß der Schiedsrichter 15 Sekunden rufen, um den Spielern anzuzeigen, daß sie sich bereitmachen müssen, das Spiel wieder aufzunehmen. Am Ende dieser Unterbrechung muß der Schiedsrichter Zeit rufen.Es ist Sache der Spieler, sich nur soweit vom Court zu entfernen, daß sie die Rufe 15 Sekunden und Zeit hören können.

Anmerkungen für Schiedsrichter

A Sollte ein Doppel beim Ruf Zeit nicht spielbereit sein, muß der Schiedsrichter die Maßnahmen in Regel 17 anwenden.

B Sollten beide Doppel beim Ruf Zeit nicht spielbereit sein, muß der Schiedsrichter die Maßnahmen in Regel 17 für beide Doppel anwenden.

16.5 (R10)

Im Falle einer Verletzung eines Spielers muß der Schiedsrichter entscheiden, ob diese ...

16.5.1

... selbstverschuldet ist.

16.5.2

... von einem der Gegner unabsichtlich zugefügt oder unabsichtlich verursacht wurde.

16.5.3

... durch vorsätzliches oder gefährliches Spiel oder Handeln eines der Gegner entstand.

Anmerkungen für Schiedsrichter

A Bei allen Verletzungssituationen muß sich der Schiedsrichter davon überzeugen, daß tatsächlich eine Verletzung vorliegt.

B In Bezug auf Regel 16.5.1 kann der Schiedsrichter bis zu 3 Minuten Erholungszeit gewähren. Diese Pause kann im Ermessen des Schiedsrichters verlängert werden. Wenn eine längere Erholungszeit als die vom Schiedsrichter bewilligte benötigt wird, muß der Schiedsrichter den Spieler auffordern weiterzuspielen oder den Satz abzugeben, die Pause zwischen den Sätzen zu nutzen, dann weiterzuspielen oder das Spiel abzugeben.

C In Bezug auf Regel 16.5.2 darf der Schiedsrichter die Worte unabsichtlich zugefügt und unabsichtlich verursacht nicht so auslegen, daß Situationen mit einbezogen werden, in denen sich ein Spieler eine Verletzung aufgrund einer unnötig nahen Stellung zu einem seiner Gegner zuzieht.

D In Bezug auf Regel 16.5.2 muß der Schiedsrichter dem verletzten Spieler eine angemessene Erholungszeit - mit Rücksicht auf den Zeitplan des Turniers - einräumen. Nach Ablauf dieser Zeit muß der verletzte Spieler spielbereit sein oder das Spiel aufgeben. Der Spielstand zum Zeitpunkt der Verletzung bleibt bestehen. Das gilt nicht, wenn das Spiel auf einen anderen Tag verlegt wird. Dann kann es in gegenseitigem Einvernehmen aller Spieler von vorne beginnen.

E In Bezug auf Regel 16.5.3 kann der Schiedsrichter nach seinem Ermessen eine entsprechende Strafe nach Regel 17 aussprechen. Das gilt nicht, wenn der verletzte Spieler Zeit zur Erholung benötigt. In diesem Fall muß das Spiel dem Doppel des verletzten Spielers zugesprochen werden.

F In jedem Fall darf ein Spieler nicht weiterspielen, wenn eine blutende Wunde unverbunden bleibt und weiterblutet.

16.6 (R11)

Der Schiedsrichter muß die Maßnahmen in Regel 17 anwenden, wenn nach seiner Ansicht ein Spieler das Spiel unnötig verzögert. Solche Verzögerungen können sein:

16.6.1

Übertrieben langes Vorbereiten des Aufschlags oder zur Annahme des Aufschlags.

16.6.2

In die Länge gezogene Diskussionen mit dem Schiedsrichter.

16.6.3

Verspätetes Zurückkehren auf den Court, der gemäß Regeln 15.1, 16.2 oder 16.3 verlassen wurde.


17. VERHALTEN AUF DEM COURT

Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters das Verhalten eines Spielers im Court einschüchternd oder aggressiv gegen die Gegner, den Punkt- oder Schiedsrichter oder die Zuschauer wirkt oder irgendwie das Spiel in Verruf bringen könnte, kann das Doppel dieses Spielers bestraft werden.

(R12) Verstöße, die nach dieser Regel bestraft werden sollen, beinhalten: unanständige verbale und sichtbare Gesten, verbale Beleidigungen und körperliche Tätlichkeiten, Meinungsverschiedenheiten mit dem Punkt- und Schiedsrichter und den Mißbrauch des Schlägers oder des Balles. Auch Coaching während des Spiels, es sei denn dies geschieht in den Pausen zwischen den Sätzen, gilt als Verstoß. Weitere Verstöße sind unnötiger Körperkontakt, übertriebenes Ausholen zum Schlag (Regel 12.10), unsportliches Einspielen (Regel 15.2 - Anmerkung für Schiedsrichter), zu spät auf den Platz zurückkehren (Regel 16.4 - Anmerkungen für Schiedsrichter A und B), vorsätzliches oder gefährliches Spiel oder Handeln (Regel 16.5.3) und Zeitverzögerung (Regel 16.6).

(R13) Für diese und andere Verstöße, die es nach Meinung des Schiedsrichters rechtfertigen, diese Regel anzuwenden, kann eine der folgenden Strafmaßnahmen verhängt werden:

- Verwarnung durch den Schiedsrichter (Schiedsrichterruf: Verwarnung ([Name des Spielers), wegen ...)

- Zusprechen eines Strafschlages an den Gegner (Schiedsrichterruf: Strafpunkt (Name des Spielers), wegen ...)

- Zusprechen eines Strafsatzes an den Gegner (Schiedsrichterruf: Strafsatz (Name des Spielers), wegen ...)

- Zusprechen des Spieles an den Gegner (Schiedsrichterruf: Disqualifikation (Name des Spielers), wegen ...)

Anmerkungen für Schiedsrichter

A Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbricht, um eine Verwarnung auszusprechen, muß ein Let gewährt werden.
B Wenn der Schiedsrichter einen Ballwechsel unterbricht, um einen Strafschlag zuzusprechen, gilt dies für diesen Ballwechsel. Wenn der Schiedsrichter den Strafschlag nach einem Ballwechsel zuspricht, so bleibt das Resultat dieses Ballwechsels bestehen und die Zusprache des Strafschlags ist zusätzlich, aber ohne Wechsel der Aufschlagseite. Ein am Satzende zugesprochener Strafschlag wird auf den nächsten Satz übertragen.

C Wenn der Schiedsrichter einen Satz zuspricht, gilt dies für den laufenden Satz oder sofern keiner im Gang ist, für den nächsten Satz, wobei im letzteren Fall die Pause deswegen nicht verlängert wird. Ein bestraftes Doppel behält alle Punkte die es bereits gewonnen hat.


18. SPIELAUFSICHT

In der Regel wird ein Spiel von einem Schiedsrichter geleitet, dem ein Punktrichter zur Seite steht. Aber auch nur eine Person kann die Aufgaben von Schieds- und Punktrichter ausüben. Wenn der Schiedsrichter eine Entscheidung trifft, teilt er diese den Spielern mit und der Punktrichter muß sie zusammen mit dem Spielstand wiederholen.(R14)

Anmerkungen für Punkt- und Schiedsrichter

A Es empfiehlt sich, daß je ein Punkt- und ein Schiedsrichter zu einem Spiel eingeteilt wird.

B Spieler sind nicht berechtigt, das Auswechseln eines Punkt- oder Schiedsrichters zu verlangen. Der Oberschiedsrichter hat das alleinige Recht, vor oder nach Beginn eines Spieles, einen Punkt- oder Schiedsrichter auszuwechseln.


19. AUFGABEN DES PUNKTRICHTERS

19.1

Der Punktrichter macht die Spielansagen gefolgt vom Punktstand, bei welchem er die Punkte der Aufschläger zuerst nennen muß. Er ruft je nach Situation Fehler, Fußfehler, Aus, Doppelt oder Tief und muß die Entscheidungen des Schiedsrichters wiederholen.

19.2 (R15)

Bei einem Ruf des Punktrichters muß das Spiel unterbrochen werden.

Anmerkung für Punktrichter

Wenn für den Punktrichter die Sicht verstellt ist oder er sich nicht sicher ist, darf er keinen Ruf machen.

19.3

Wenn das Spiel unterbrochen wird und für den Punktrichter die Sicht verstellt war oder er sich nicht sicher ist, muß er dies den Spielern bekanntgeben und den Schiedsrichter auffordern, die entsprechende Entscheidung zu treffen. Falls der Schiedsrichter dies ebenfalls nicht kann, muß ein Let gewährt werden.

Anmerkung für Punktrichter

Punktrichter müssen die korrekten Rufe verwenden. Das gilt auch wenn ein Ballwechsel unterbrochen ist (Anhang 2.2).


20. AUFGABEN DES SCHIEDSRICHTERS

20.1

Der Schiedsrichter entscheidet über die Annahme oder Ablehnung von Einsprüchen und über die Zusprache von Ballwechseln. Er trifft die für ihn in den Regeln vorgesehenen Entscheidungen. Das gilt auch, wenn ein Spieler vom Ball getroffen wird und bei Verletzungen. Ebenso entscheidet er über alle Einsprüche gegen die Rufe des Punktrichters oder die Unterlassung von Rufen. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig.

20.2

Der Schiedsrichter übt die Kontrolle aus ...

20.2.1

... über die Einsprüche durch einen Spieler, einschließlich Einsprüche gegen irgendwelche Bestimmungen.

20.2.2

... wie in Regeln 4 und 8 bis 19 vorgesehen.

20.3

Der Schiedsrichter soll sich bei den Ansagen des Spielstandes durch den Punktrichter nicht einschalten, es sei denn, der Schiedsrichter ist sich sicher, daß die Ansage des Spielstandes falsch war. In diesem Fall muß er den Punktrichter auffordern, den richtigen Spielstand anzusagen.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter

Punkt- und Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielstand mitzuschreiben.

20.4

Der Schiedsrichter soll sich in die Spielansagen des Punktrichters nicht einschalten, es sei denn, der Schiedsrichter ist sich sicher, der Punktrichter habe einen Fehler beim Unterbrechen des Spiels oder bei der Erlaubnis zur Weiterführung des Spieles gemacht. In diesem Fall hat der Schiedsrichter unverzüglich den Regeln entsprechend zu entscheiden.

20.5

Der Schiedsrichter ist für die strikte Einhaltung aller in den Regeln festgelegten Zeiten verantwortlich.

20.6

Der Schiedsrichter ist verantwortlich, daß angemessene Courtbedingungen für das Spiel gewährleistet sind.

20.7

Der Schiedsrichter kann das Spiel einem Doppel zusprechen, wenn sich dessen Gegner nicht zehn Minuten nach der festgesetzten Zeit spielbereit im Court befinden.


Überlegungsweg für Schiedsrichter

Let / Ball an ....

Hat eine Behinderung stattgefunden ?

Wenn NEIN, dann KEIN LET

Hätte der behinderte Spieler den Ball erreichen und einen gültigen Schlag machen können und hat er jede Anstrengung unternommen, zum Ball zu gelangen ?

Wenn NEIN, dann KEIN LET

Hat der behindernde Spieler nach seinem Schlag jede Anstrengung unternommen, seinem Gegner den Ball freizugeben ?
(direkten Zugang zum Ball, freie Sicht auf den Ball und Platz zum Schlagen; Stirnwand freigegeben und Anstrengung in die richtige Richtung -vom Gegner weg- gemacht ?)

Wenn NEIN, dann BALL AN

Wurde der Spieler, der behindert wurde, an einem gewinnbringenden Schlag gehindert ?

Wenn JA, dann BALL AN
Wenn NEIN, dann LET